• Sliderbilder_16
  • Sliderbilder_17
  • Sliderbilder_18
  • Sliderbilder_19
  • Sliderbilder_20
  • Sliderbilder_21
  • Sliderbilder_23
  • Sliderbilder_22
  • Sliderbild_2_bleibt
  • Sliderbild_3
  • Sliderbild_4
  • Sliderbild_6
  • Sliderbild_7
  • Sliderbild_8
  • Sliderbild_9
  • Sliderbild_10_bleibt
  • Sliderbild_11
  • Sliderbild_14
  • Sliderbild_15

Sachsen braucht mehr direkte Demokratie – LINKE / GRÜNE boten dafür solide Grundlage; AfD produziert Fata Morgana!

Erstellt am: 13 Dezember, 2016 | Kommentieren

image

Zur Diskussion im Landtag über mehr direkte Demokratie – zunächst zum entsprechenden Gesetzentwurf von Linksfraktion und Grünen (Parlaments-Drucksache 6/1088), heute nun zu einem AfD-Gesetzentwurf (Drucksache 6/5391) – erklärt Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

In Sachsen braucht es mehr direkte Demokratie, das bedeutet mehr ehrliche und reale Möglichkeiten zur wirklichen demokratischen Teilhabe des Volkes. Wir haben daher seit Annahme der Landesverfassung im Mai 1992 insgesamt vier eigene Gesetzesinitiativen eingebracht, um die Mitbestimmung des Volkes durch Plebiszite zu verbessern, zuletzt im gemeinsam mit den GRÜNEN vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der direkten Demokratie im Freistaat Sachsen“ vom 3. März 2015.

Der Handlungsbedarf ist offensichtlich: In den 26 Jahren seit 1990 hat in Sachsen nur ein einziger Volksentscheid stattgefunden, im Jahr 2001. Seit 2003 hat keine einzige Gesetzesinitiative aus dem Volk heraus überhaupt stattgefunden. Die sächsische Landesverfassung stellt das Volk dem Landtag als gleichberechtigten Partner in der Gesetzgebung zur Seite. In der Realität hat diese Partnerschaft nie funktioniert.

Diesen Gesetzentwurf von LINKEN und GRÜNEN hat die AfD-Fraktion gemeinsam mit CDU und SPD in der Schlussabstimmung am 31. August abgelehnt. Die AfD gab an, ihre Ablehnung sei darin begründet, dass ihr – fünfzehn Monate nach LINKEN und GRÜNEN eingereichter – Gesetzentwurf viel weiter ginge. Das stimmt nicht, denn schon für Volksbegehren strebt die AfD ein Quorum von sieben Prozent an, gegenüber unserem Entwurf mit fünf Prozent als Voraussetzung für die Ingangsetzung eines Volksentscheids.

Die AfD-Initiative ist vor allem aus zwei Gründen nicht zustimmungsfähig: Der Ansatz, den Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf die politische Willensbildung per sogenannter qualifizierter Massenpetition zu ermöglichen, ist uns einfach zu wenig. Denn dies hat – neben anderen Bedenken gegen diesen Weg – nur beratende, nicht bestimmende Wirkung. Wir halten es auch für keine gute Idee, der Staatsregierung oder der Landtags-Mehrheit über ein sogenanntes „fakultatives Gesetzesreferendum“ das Recht einzuräumen, ein vom Landtag beschlossenes Gesetz nochmal dem Volk vorzulegen, weil dies sowieso nur geschähe, wenn die Regierenden bzw. ihre Mehrheit mit Zustimmung rechneten.

Fazit: Die AfD produziert eine Fata Morgana, um das Volk zu täuschen. Die Gesetzesinitiativen anderer Fraktionen wollten mehr und waren durchdachter und solider.

Kommentare

Schreibe eine Antwort





  • Pflegenotstand stoppen!

  • Für Frieden und Abrüstung

  • Kategorien

  • Archive

  • Links

  • Schlagwörter

  • RSS-Feed

  • Login