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Staatsregierung darf Widerspruchsrecht nicht antasten – Recht muss bezahlbar bleiben!

Erstellt am: 19 März, 2012 | Kommentieren


Im Rahmen des 62. Bürgerinitiativen-Treffens der Fraktion DIE LINKE sprachen sich die Vertreter/innen sächsischer Bürgerinitiativen und die anwesenden Kommunalpolitiker/innen gestern in Dresden klar gegen eine weitere Aushöhlung des Widerspruchsrechts in Sachsen aus.

„Recht muss bezahlbar bleiben!“, fordert die Sprecherin für direkte Demokratie und Bürgeranliegen, MdL Andrea Roth, die die Veranstaltung moderierte:

„Fred Fischer vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer machte an Beispielen aus ganz Deutschland deutlich, dass Rechtstaatlichkeit und rechtliche Teilhabe in Deutschland immer mehr ausgehöhlt werden. Für Sachsen nannte er explizit das Widerspruchsrecht, das in den letzten Jahren deutlich an Objektivität verloren hat. Nach Einschätzung Fischers sind objektive Betrachtung und Bewertung nicht mehr möglich, seit die Bescheid erlassende Behörde zugleich Widerspruchsbehörde ist.

Nun plant Sachsens Staatsregierung nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens, das allgemeine Widerspruchsrecht im Kommunalabgabengesetz ganz zu streichen. Im Koalitionsvertrage von CDU und FDP heißt es dazu: „Wir streben an, das Widerspruchsverfahren auf wenige besondere Verfahrensarten und Verfahrensgegenstände zu beschränken`(S. 47).

Das Recht der Bürger/innen würde damit erneut drastisch beschnitten. Die Folge wäre, dass sämtliche Bescheide zu Wasser, Abwasser, Abfall usw. nur noch auf dem Klageweg angefochten werden könnten. Die Mehrstufigkeit der Klärung von Verwaltungsakten soll nach dem Willen von Schwarz-Gelb abgeschafft werden. Zukünftig wird die Rechtsbehelfsbelehrung auf den Bescheiden nur noch heißen: „Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.“

Mit der de facto Abschaffung des Widerspruchsrechtes kommt auf die Bürger/innen ein enormes Kostenrisiko zu. Bei einem Verwaltungsverfahren in 1. Instanz über einen Bescheid von 1.000 Euro fallen Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von 862,91 Euro an. Für einen 5.000-Euro-Bescheid steigen die Kosten auf 2.579,18 Euro und bei einem Bescheid von 10.000 Euro sind stolze 4.123,02 Euro zu berappen.

Recht zu kriegen darf aber nicht vom Geldbeutel abhängen! Die Teilnehmer/innen des Bürgerinitiativen-Treffens und die Linksfraktion fordern von der Staatsregierung, das Widerspruchsrecht nicht anzutasten und endlich für und nicht gegen die Menschen Politik zu machen!“

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