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Sächsische Statistik belegt Scheitern von Hartz IV

Erstellt am: 1 Februar, 2010 | Kommentieren

Zur Medieninformation des Statistischen Landesamtes Sachsen zu fünf Jahren Hartz IV erklärt der sozialpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Dr. Dietmar Pellmann:

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes erhielten in Sachsen 530.000 Menschen Arbeitslosengeld II, Sozialgeld sowie Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Die Statistiker räumen zu Recht ein, dass der Begriff „Arbeitslosengeld II“ verwirrend ist, weil die hier gewährten Leistungen nichts anderes als Sozialhilfe darstellen.

Mit ihren Daten bestätigen die Kamenzer Statistiker, ohne diese Schlussfolgerung freilich selbst zu ziehen, dass Hartz IV gescheitert ist. Wären nämlich die Ausgangsdaten bei Einführung von Hartz IV mit beigezogen worden, was man bei einer in der Überschrift versprochenen Bilanz zum 5. Jahrestag hätte erwarten können, dann wäre das Scheitern offensichtlich geworden: Gehörten im Januar 2005 den so genannten Bedarfsgemeinschaften 491.000 Personen an, so Ende 2008 fast 502.000. Von einer Verringerung der Zahl der von Hartz IV Betroffenen, wie uns jüngst erneut Vertreter der sächsischen Regierungskoalition einreden wollten, kann damit überhaupt keine Rede sein. Würde zudem noch jener Personenkreis hinzu gerechnet, der wegen der Zwangseingliederung in Bedarfsgemeinschaften überhaupt keine Leistungen erhält oder in die Frühverrentung gezwungen wurde, so würde sich die Zahl der unmittelbar von Hartz IV Betroffenen um weitere ca. 100.000 erhöhen.

Die aktuellen Daten belegen zudem die nach wie vor großen Unterschiede zwischen den sächsischen Kommunen. So bleibt Leipzig mit großem Abstand die sächsische Hartz-IV-Hauptstadt, weit vor Dresden und auch Chemnitz.

Insgesamt bestätigen die Daten nachdrücklich: Ein Umsteuern ist dringend notwendig. Deshalb fordert DIE LINKE die Staatsregierung erneut auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Diskriminierungsmauer zwischen Arbeitslosen erster und zweiter Ordnung eingerissen wird und alle Arbeitssuchenden von der Arbeitsagentur betreut und in Existenz sichernde Arbeitsverhältnisse vermittelt werden. Unerlässlich bleibt noch für lange Zeit ein zweiter Arbeitsmarkt, anstatt diesen, wie jüngst durch den Stopp des Kommunal-Kombi geschehen, marktideologischen Konstrukten zu opfern. Schließlich plädiert die Linksfraktion für die Ersetzung des Konstrukts Bedarfsgemeinschaft durch eine Individualveranlagung und für die Anhebung der Regelleistungen auf mittelfristig 500 Euro.

Hartz IV muss weg! Mit dieser Forderung ist die LINKE in den Bundestag gezogen. Der repressiven Hartz IV-Logik setzen wir eine Sozialpolitik entgegen, die auf der Garantie von Grundrechten basiert. Im Auftrag der Fraktion DIE LINKE wurde von Rechtsanwalt Volker Mundt eine Expertise zur Verfassungsmäßigkeit von Hartz IV erstellt. Anliegen der Expertise war es, vor dem Hintergrund der herrschenden Rechtsprechung und mehrheitlich vertretenen Rechtsauffassung die Hartz IV-Gesetzgebung auf ihre Verfassungsgemäßheit zu prüfen.

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