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Sachsen ist bei der schulischen Inklusion ein Entwicklungsland – Schule der Vielfalt den Weg ebnen!

Erstellt am: 12 Juni, 2016 | Kommentieren

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Zur Anhörung am 10. Juni im Schulausschuss zur Inklusion an sächsischen Schulen erklärt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Cornelia Falken:

Die Kritik der Sachverständigen an der fehlenden Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigung war einhellig. Sachsen ist in Sachen Inklusion ein Entwicklungsland.

Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) für die Bundesrepublik, einschließlich Sachsen, rechtlich verbindlich. Für den Freistaat Sachsen bedeutet das u.a., ein inklusives Bildungswesen im Sinne von Artikel 24 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 4 der UN-BRK einzuführen, auszubauen und langfristig zu sichern.

Das Ziel lautet, alle Kinder und Jugendlichen in ihrer Unterschiedlichkeit in ein gemeinsames Bildungssystem „von Anfang an“ aufzunehmen. Damit schließt eine historische Epoche ab, die davon ausging, dass behinderte Kinder – oder solche, die darunter verstanden wurden – in Sondereinrichtungen getrennt von allen anderen ihrer Altersgruppe zu bilden seien.

Ein Sachverständiger aus der Erziehungswissenschaft bezeichnete die Inklusion als den Motor der Schulentwicklung. Die Inklusion in die allgemeinbildenden Schulen, will das besagen, soll die vorrangige Form – der Normalfall und nicht die Ausnahme – der pädagogischen Förderung sein. Die „Schule der Vielfalt“ praktiziert einen zieldifferenten Unterricht in heterogenen Lerngruppen. Das macht die Kooperation in multiprofessionellen Teams erforderlich. „Fördern ohne Sonderschule“ lautet der entscheidende sonderpädagogische Entwicklungsschritt, den Gesellschaft und Politik tun müssen.

DIE LINKE fordert die Koalitionsfraktionen auf, die gesetzlichen Grundlagen für die „Schule der Vielfalt“ zu schaffen. Die vom Kultusministerium vorgelegte Novelle des Schulgesetzes erweist sich in Sachen Inklusion als völlig ungenügend.

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