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Politfrühschoppen mit Jörg Eichler am 25. November 2018 – Spurwechsel aus der Flucht

Erstellt am: 2 Januar, 2019 | Kommentieren


NACHBETRACHTUNG

Jörg Eichler ist Mitarbeiter im Sächsischen Flüchtlingsrat e.V. und Mitglied in der Härtefall-Kommission in Sachsen.

Der Sächsische Flüchtlingsrat e. V. engagiert sich seit 1991 für den Schutz geflüchteter Menschen und für menschenwürdige Unterbringungsbedingungen in Sachsen.

Er ergreift Partei für die schutzwürdigen Interessen von Geflüchteten und sichert die öffentliche Kontrolle bei der Umsetzung des Asylverfahrens- sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes in Sachsen.

Seine Aufgaben sind u.a. Asylberatung, Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung, Patenschaftsvermittlung, Programmbegleitung für Arbeitsmarkt-Mentoren, Öffentlichkeitsarbeit, ….

Herr Eichler stellte in seinem Vortrag dar, dass eine Verschärfung der Asyl-Länderregelungen in Sachsen insbesondere im Jahr 2018 stattfand.

Seit April 2018 gibt es eine Wohnsitz-Auflage für Flüchtlinge in Sachsen. Für die Zeit von bis zu drei Jahren darf ihnen vorgeschrieben werden, dass sie ihren Wohnsitz nicht mehr nach Belieben wechseln dürfen. Dazu wurden die Landkreise vom Innenministerium ermächtigt.

Gleichzeitig verschärft Sachsen die Wohnsitzauflage für Geflüchtete mit geringer Bleibeperspektive. Sie müssen demnach in Sachsen bis zu zwei Jahre bis zum Ende ihres Asylverfahrens in der Erstaufnahme-Einrichtung (Massenunterkunft) bleiben.

Auch der Entwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetz liegt vor und schnell wird klar: was der Titel verspricht, hält der Text nicht ein. Viele Chancen werden nicht genutzt. Denn der Bund hätte die Gelegenheit, denen eine Perspektive auf dem Arbeits-, Ausbildungsmarkt und Bildungsbereich zu geben, die bereits nach Deutschland eingewandert beziehungsweise geflüchtet sind. Das bleibt aber aus oder, dort wo sich Regelungen für geduldete Menschen finden, werden diese in weiten Teilen noch restriktiver formuliert.

Die vorgesehene Beschäftigungsduldung weist hohe Hürden auf, die die wenigsten Menschen überwinden werden können. Genau wie bei der Ausbildungsduldung bleibt die Abschiebung nur ausgesetzt, Menschen werden bewusst in einem prekären Status gehalten. Letztendlich bleiben die Beschäftigungsverbote für Menschen aus den sogenannten sicheren Herkunftsländern.

Pro Asyl und die Flüchtlingsräte der Länder kritisieren das aktuelle Gesetzgebungsverfahren, insbesondere die mangelnde Beteiligungsmöglichkeit der Interessenvertreter für Asyl und Einwanderung. Für die Stellungnahme zum Gesetzesentwurf haben die beteiligten Vereine und Verbände nur einen Monat Zeit, um ihre Vorschläge und Kritik für dieses 130 seitige sogenannte Fachkräfteeinwanderungsgesetz einzubringen. Einen Spurwechsel wird es mit diesem sogenannten Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht geben.

Weitere Informationen unter https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/

Autorin: Marion Junge, Patin und Bündnismitglied für Toleranz und Humanität Kamenz

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