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Heute im Sächsischen Landtag – fraktionsübergreifender Antrag zum Thema „Integration und Inklusion im sächsischen Schulwesen“

Erstellt am: 15 September, 2011 | Kommentieren

Gemeinsamer Antrag von Abgeordneten der Fraktionen CDU,  DIE LINKE, SPD, GRÜNE und FDP, in Drs 5/6861 „Integration und Inklusion im sächsischen Schulwesen“

Aus der Begründung:

Seit 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch für Deutschland verbindlich. Alle Bundesländer stehen vor der Aufgabe, ihre Schulgesetze entsprechend der neuen gesetzlichen Grundlage weiter zu entwickeln und zu konkretisieren. Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch auf volle Teilhabe an der Gesellschaft.

Voraussetzung und Element dieser Teilhabe ist u.a. ihre Inklusion in das allgemeine Schulwesen. Dies setzt Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention um. Eltern von Kindern mit Behinderungen setzen sich nicht erst seit der UN-Behindertenrechtskonvention nachdrücklich dafür ein, dass deren Zugehörigkeit zur Gesellschaft anerkannt und ihnen die volle Teilhabe arn Unterricht an einer allgemeinen Schule ermöglicht wird. Ein gemeinsamer Unterricht wirkt sich positiv auf die Leistungs- und Intelligenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus und fördert die sozialen Kompetenzen aller Schülerinnen und Schüler.

Es ist deshalb notwendig, die individuelle Förderung in der Schule im Sinne der Inklusion so umzugestalten, dass alle Schülerinnen und Schüler in den allgemeinen Schulen optimal gefördert werden können. Dabei muss sichergestellt werden, dass bei der sonderpädagogischen Förderung kein Qualitätsverlust für alle Schülerinnen und Schüler eintritt.

Die Ressourcen und Kompetenzen der Fachkräfte der Förderschulen müssen erhalten, weiterentwickelt und schrittweise in die allgemeinen Schulen integriert werden. Die allgemeine Schule soll Regelförderort sein. Der Elternwunsch soll jedoch auch mit Blick auf die Beschulung des betroffenen Kindes in einer Förderschule oder alternativer Formen der Beschulung (z.B. Kooperationsklassen) ausreichend Berücksichtigung finden. Eine fachgerechte Elternberatung muss dabei umfassend gewährleistet sein.

Sachsens Schulen sollen dazu befähigt werden, sich zu öffnen und mit der Verschiedenheit aller Schülerinnen und Schüler konstruktiv umzugehen. Die Verwirklichung des Artikels 24 der UN-Behindertenrechtskonvention muss einer Verbesserung der Rahmenbedingungen einhergehen. Auch Förderschulen können inklusive Schulen werden, in denen Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen. Bei der Verwirklichung eines inklusiven Schulsystems darf es nicht zu weiteren Verzögerungen kommen.

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