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DIE LINKE. Sachsen fordert: Keine Entscheidung über umstrittene Abgeordnetengesetz-Änderungen in Haushaltsdebatte nächste Woche!

Erstellt am: 23 April, 2015 | Kommentieren

DIE_LINKE
Zur gemeinsamen Pressekonferenz und Stellungnahme von DGB und Vereinigung der sächsischen Wirtschaft (VSW) zur von CDU und SPD geplanten Änderung des Abgeordnetengesetzes erklärt Rico Gebhardt, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

Die von den Spitzen der Gewerkschaften und der Unternehmerschaft in Sachsen heute gemeinsam geforderte Aussetzung der Abstimmung über die Änderung des Abgeordnetengesetzes im Rahmen der Beratungen über das Haushaltsbegleitgesetz nächsten Mittwoch ist ein guter Vorschlag. Er bestärkt uns in unserer Absicht, am Dienstag zu Beginn der Haushaltsberatungen zu beantragen, diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen.

Wir sind uns mit Gewerkschaften wie Wirtschafts-Verband einig: Man kann nicht einerseits von „Normalsterblichen“ verlangen, bis 67 zu arbeiten und sich selbst ein Modell für „Rente mit 60“ zu gönnen. Man kann sich auch nicht ohne jede konkret nachvollziehbare Begründung eine Erhöhung der monatlichen steuerfreien Aufwandspauschale um tausend Euro genehmigen, während Durchschnittsverdienern Steuererleichterungen etwa bei der „kalten Progression“ verwehrt bleiben. Das alles ist in höchstem Maße unsensibel und Ausdruck von Doppelmoral.

Sachsen braucht „ein starkes Parlament mit einer hohen Akzeptanz in der Bevölkerung“, wie DGB und VSW zutreffend feststellen. Stattdessen betreiben CDU und SPD mit ihren rechtlich dubiosen Versuchen einer Diätenerhöhung durch die Hintertür eine Demontage der Reputation des Landtags. Wir begrüßen den Vorschlag der Wiedereinsetzung einer Expertenkommission für Empfehlungen zur künftigen Ausstattung und Vergütung der Abgeordneten.

Zur erneut aufgeworfenen Fragen der möglichen Verkleinerung des Landtags: Wir verschließen uns – wie wiederholt bekräftigt – dieser Diskussion nicht. Dabei muss jedoch die Arbeitsfähigkeit der kleinen Fraktionen gewahrt bleiben und die Gelegenheit zu der längst überfälligen Stärkung der direkten Demokratie genutzt werden, das bedeutet eine spürbare Absenkung der Hürden für Volksbegehren / Volksentscheide. Nicht zu vergessen eine Stärkung der Arbeit der kommunalen Stadt- und Gemeinderäte und der Kreistage.

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