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ANTRAG der Fraktion DIE LINKE in Drs 5/9001 „Nein zum Betreuungsgeld – Ja zum Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz!“ am 9. Mai 2012 zur Diskussion und Abstimmung im Sächsischen Landtag!

Erstellt am: 6 Mai, 2012 | Kommentieren

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken, ist wesentlicher Bestandteil einer sozialen und geschlechter- gerechten Familienpolitik.

Kinder- und Jugendarmut hat ihre Ursache in erster Linie in der Einkommensarmut von Eltern.

Gute Arbeit, ein gesetzlicher Mindestlohn und eine Infrastruktur für Familien sind daher unverzichtbare Bausteine für eine moderne Familienpolitik. Zugleich sind Kindertageseinrichtungen als Stätten elementarer frühkindlicher bzw. vorschulischer Bildung unverzichtbare Voraussetzung für Bildungsgerechtigkeit und  soziale Chancengleichheit.

Der tatsächliche Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten hinkt den Erfordernissen hinterher. Die Absicht der Bundesregierung, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch freiwilliges Agieren der Wirtschaft und Arbeitgeber zu gewährleisten, ist gescheitert, da sie nur wenige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht. Zu diesem Schluss kommt auch die Sachverständigenkommission des ersten Gleichstellungsberichtes.

Das auf der Grundlage des 2008 in eingefügten Absatzes 5 in § 16 SGB VIII („Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung [zum Beispiel Betreuungsgeld] eingeführt werden.“)  nunmehr von der Bundesregierung geplante Betreuungsgeld in Höhe von zunächst 100 Euro, später 150 Euro monatlich, ist eine weitere Fehlkonstruktion.

Statt Jahr für Jahr mit zwei Milliarden Euro die Erwerbstätigkeit von Frauen zu verhindern und Kinder von Bildungsangeboten fernzuhalten, sollten diese Mittel dort eingesetzt werden, wo sie dringend gebraucht werden und in jeder Hinsicht nachhaltig wirken: in den Kindertagesreinrichtungen. Diese sind als Ganztageseinrichtungen bildungspolitisch wertvoll, familienpolitisch zeitgemäß und arbeitsmarktpolitisch notwendig.

Gleichzeitig mehren sich auch in Sachsen die Besorgnisse, dass der ab August 2013 bestehende Rechtsanspruch auf einen Krippen- bzw. Kindertagespflegeplatz nicht vollständig unter Wahrung der geltenden Standards des SächsKitaG realisiert werden kann. Die Staatsregierung wird deshalb dringend aufgefordert, zur Sicherung dieses Rechtsanspruches tätig zu werden.

Deshalb Zustimmung für unseren Antrag „Nein zum Betreuungsgeld – Ja zum Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz!“

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