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Zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Beziehende

Erstellt am: 23 November, 2009 | Kommentieren

Auf ihrer Beratung im Rahmen der „Roten Rathausgespräche“ haben kommunale Amtsträgerinnen und Amtsträger mit Mandat der LINKEN folgende Erklärung verabschiedet:

Wir – Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte sowie Dezernentinnen und Dezernenten der LINKEN – fordern die Bundesregierung auf, die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Beziehende nicht zu reduzieren, sondern deutlich zu erhöhen. Die Höhe der Bundesbeteiligung muss sich an den tatsächlichen Ausgaben für Unterkunft und Heizung ausrichten und nicht ausschließlich an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften.

Für das Jahr 2010 ist als Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise ein dramatischer Anstieg bei den Unterkunftskosten für SGB-II-EmpfängerInnen zu erwarten. Daher schließen wir uns dem bundesweiten parteiübergreifenden Protest gegen die Absicht der Bundesregierung an, die Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose von jetzt 26 % auf bundesdurchschnittlich 23,6 % abzusenken.

Derzeit werden in vielen Landkreisen und Städten – meist fraktionsübergreifend – Resolutionen verabschiedet, die die neue Bundesregierung auffordern, die Berechnungsformel unverzüglich zu ändern und zukünftig an der tatsächlichen Kostenentwicklung zu orientieren. Dem schließen wir uns an.

Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesrates, der mit der Drucksache 748/1/09 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen hat. Nach Auffassung des Bundesrates widerspricht das Absenken der Bundesbeteiligung auf durchschnittlich 23,6 % der von der Bundesregierung zugesagten Entlastungswirkung von 2,5 Milliarden Euro für die Kommunen im Jahr 2010. Die Länder fordern, den Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft zukünftig den realen Ausgaben für Unterkunft und Heizung und nicht mehr der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften anzupassen.

Wir fordern daher die Bundesregierung auf, dem Votum der Länder zu folgen und nicht an der eigenen Position festzuhalten. Sollte die Bundesregierung bei ihrer derzeitigen Haltung bleiben, appellieren wir an die Länder den Vermittlungsausschuss anzurufen, was letztlich dazu führen würde, dass für die Verabschiedung im Bundestag eine 2/3 Mehrheit benötigt wird.

Mit großer Sorge beobachten wir die dramatische Entwicklung der Finanzlage unserer Städte, Gemeinden und Landkreise. Die Gründe hierfür liegen ursächlich in der Wirtschafts- und Finanzkrise und in Entscheidungen der Bundesregierung. Insbesondere unter dem Eindruck des jüngst verabschiedeten Koalitionsvertrages von CDU, CSU und FDP und der ersten daraus folgenden gesetzlichen Umsetzung zum sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz sind weitere Einnahmeausfälle für die Kommunen zu befürchten. Dieses Wachstumsbeschleunigungsgesetz wird so zum Schuldenbeschleunigungsgesetz für Länder und Kommunen.

Wir sind uns einig, dass für eine Stärkung der grundgesetzlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung grundlegende Veränderungen der Rahmenbedingungen auf Bundesebene notwendig sind. Der Verzicht des Bundes auf seinen Anteil an der Gewerbesteuerumlage – rund 1,5 Milliarden Euro – wäre ein erstes Signal in die richtige Richtung.

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