• Sliderbilder_16
  • Sliderbilder_17
  • Sliderbilder_18
  • Sliderbilder_19
  • Sliderbilder_20
  • Sliderbilder_21
  • Sliderbilder_23
  • Sliderbilder_22
  • Sliderbild_2_bleibt
  • Sliderbild_3
  • Sliderbild_4
  • Sliderbild_6
  • Sliderbild_7
  • Sliderbild_8
  • Sliderbild_9
  • Sliderbild_10_bleibt
  • Sliderbild_11
  • Sliderbild_14
  • Sliderbild_15

Verwaltungsgerichts-Entscheidung pro Nazis: Dresdner Richter im Widerspruch zum Bundesverfassungsgericht

Erstellt am: 21 Januar, 2011 | Kommentieren

Zur Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichts, die Polizei hätte den Neonazi-Aufmarsch am 13. Februar 2010 in der sächsischen Landeshauptstadt durchsetzen müssen, erklärt der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Klaus Bartl:

Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2009 in einem viel beachteten und kommentierten Urteil festgestellt, dass es richtig ist, Nazi-Propaganda aufgrund der besonderen deutschen Geschichte nicht als Bestandteil des breiten Spektrums schützenswerter Meinungen zu verstehen. Bereits im Jahr 2005 hatten wir mit einem Gesetzentwurf die Aufnahme eines weiteren Staatsziels in die sächsische Verfassung vorgeschlagen, das da lauten sollte: „Rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Aktivitäten sowie eine Wiederbelebung und Verbreitung nationalsozialistischen Gedankengutes nicht zuzulassen, ist Pflicht des Landes und Verpflichtung aller im Land.“

Unser Gesetzentwurf wurde von den anderen demokratischen Fraktionen im Kern mit der Begründung abgelehnt, er sei überflüssig. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes waren wir fast versucht, das selbst zu glauben. Denn wenn die antifaschistische Ausrichtung des Grundgesetzes höchstrichterlich bekräftigt ist, müsste die Botschaft auch ohne „antifaschistische Klausel“ in der sächsischen Landesverfassungsgesetz bei Dresdner Richtern ankommen. 

Wenn das Verwaltungsgericht Dresden es allen Ernstes für „rechtswidrig“ hält, einen Naziaufmarsch nicht mit Polizeigewalt – die im Übrigen, wie die Polizei selbst zutreffend erkannt hatte, angesichts des friedlichen Auftretens von 12.000 Menschen völlig unangemessen gewesen wäre – durchzuprügeln, ist etwas faul im Rechtsstaat Sachsen. Offenbar existiert eine gewisse Schwerhörigkeit mancher Richter gegenüber Urteilen im fernen Karlsruhe. Daher sollten sich die Abgeordneten aller demokratischen Fraktionen des Sächsischen Landtags ein Herz fassen und klarstellen, dass die Unterbindung von Naziaktivitäten Staatsziel in Sachsen ist, dem auch Gerichte verpflichtet sind.   

Die demokratische Zivilgesellschaft wird sich mit Blick auf den 13. bzw. 19. Februar 2011 von dieser Gerichtsentscheidung, die auf Kriegsfuß mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht, sicherlich nicht irritieren lassen. Ich halte es auch für schlicht unvorstellbar, dass sich die Polizei durch dieses nicht nachvollziehbare Gerichtsvotum von ihrem besonnenem und auf Deeskalation angelegten Vorgehen abbringen lässt. Denn das würde dem Rechtsfrieden schweren Schaden zufügen.

Kommentare

Schreibe eine Antwort





  • Pflegenotstand stoppen!

  • Für Frieden und Abrüstung

  • Kategorien

  • Archive

  • Links

  • Schlagwörter

  • RSS-Feed

  • Login