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Unterausschuss Kommunales endlich handlungsfähig machen!

Erstellt am: 17 Dezember, 2010 | Kommentieren

Katrin Kunert (MdB LINKE) über die schwierige Gründung des Unterausschusses für Kommunales 

Neues Deutschland, 15. Dezember 2010

Heute nimmt der Unterausschuss für Kommunales seine reguläre Arbeit auf. Trotz der unüberhörbaren Probleme der Städte und Gemeinden benötigte der Bundestag über ein Jahr, um ihn zum Laufen zu bringen. Hat das Hohe Haus das Thema einfach verschlafen?

Nicht der Bundestag als solches, sondern die schwarz-gelbe Koalition hat das Thema verschlafen. Sie wusste seit Beginn der Legislatur, dass die Oppositionsfraktionen einen Kommunalausschuss ins Leben rufen wollten. Meine Fraktion hat das bereits im Herbst vergangenen Jahres beschlossen. Herausgekommen ist nun ein Unterausschuss »Kommunales«. Es dauerte jedoch noch bis zum 10. November dieses Jahres, bis er sich als Unterausschuss des Innenausschusses konstituieren konnte. Und das auch nur auf Druck der LINKEN. Es war unverkennbar die Taktik der Koalition, ihn möglichst gar nicht erst arbeiten zu lassen.

Was verbirgt sich dahinter?

Wenn der Ausschuss ordentlich arbeiten würde, würde die kommunalfeindliche Politik der bisherigen Bundesregierungen offensichtlich werden. So gab es eine Reihe von Beschlüssen und Steuerentlastungen, die für Konzerne und Großunternehmen vorteilhaft waren, bei den Städten und Gemeinden jedoch zu Mehrbelastungen und Einnahmeausfällen führten. Das »Wachstumsbeschleunigungsgesetz« vom Beginn dieses Jahres hat diesen Prozess verstärkt. Auch trotz der wieder in Schwung gekommenen Konjunktur werden die Kommunen ihre Defizite aus eigener Kraft nicht ausgleichen können. All das möchte die Koalition verschleiern und nach Möglichkeit unter der Decke halten.

In der CDU-Fraktion zeigt man sich dennoch erfreut und sieht in dessen Gründung gar eine Zeitenwende. Ist nun die »Kuh vom Eis«?

In der Tat will die CDU den Ausschuss als eigenen Erfolg reklamieren. Nachdem sich der Ältestenrat für seine Einrichtung ausgesprochen hatte, gab es jedoch mehrere Monate Streit, ob er beim Finanzausschuss oder beim Innenausschuss angesiedelt wird. Um die Sorgen der Städte und Gemeinde tiefgründig zu diskutieren und nachhaltig zu bearbeiten, kam für uns nur die erste Option in Frage. Letztlich ist er aber beim Innenressort gelandet. Gleichfalls über Monate hat die Koalition die Benennung der Ausschussmitglieder verschleppt. Wenn die CDU die Konstituierung nun als ihren Erfolg verbuchen will und von einer Zeitwende spricht, da sich die sozial-liberale Koalition mit den »berechtigten Anliegen von Städten, Gemeinden und Landkreisen intensiv auseinandersetzt«, ist das pure Heuchelei. Die Kuh ist demnach keineswegs »vom Eis«. Wir müssen damit rechnen, dass die Koalition ihre Verzögerungstaktik im Ausschuss fortsetzt.

Der Unterausschuss hat sich noch gar nicht mit inhaltlichen Fragen befassen können. Woher die Skepsis?

Die Obleute der Koalitionsfraktionen wollen durchsetzen, dass der Kommunalausschuss nur Vorlagen beraten darf, die ihm der Innenausschuss zuweist. Wir möchten jedoch – wie in anderen Ausschüssen auch üblich – selbst Themen auf die Tagesordnung setzen. Gelingt das nicht, werden existenzielle Fragen wie die Finanzausstattung der Städte und Gemeinden gar nicht erst gestellt.

Stichwort Finanzen. Von der eigens eingerichteten Gemeindefinanzkommission der Bundesregierung, die bis zum Herbst mit Ergebnissen an die Öffentlichkeit gehen wollte, ist kaum etwas zu vernehmen.

Jetzt sind für Februar Ergebnisse angekündigt. Die Geheimniskrämerei um die Debatten in der Kommission zeugt nicht von der nötigen Transparenz. Erkennbar jedoch war die favorisierte Prüfung der von der FDP geforderten Abschaffung der wichtigsten kommunalen Finanzierungsquelle, der Gewerbesteuer. Gleichzeitig wurde das Modell der kommunalen Spitzenverbände zur Entwicklung einer Gemeindewirtschaftssteuer mit stabileren Einnahmen mehr als stiefmütterlich behandelt. Hinzu kommt, dass jene Kommission über 200 Standards aus fast allen Politikbereichen begutachtet und davon 87 der Bundesregierung zur weiteren Prüfung übergeben hat. Ein Beispiel ist das Wahl- und Wunschrecht für Menschen mit Behinderungen. Bislang konnten sie entscheiden, ob sie stationär oder teilstationär betreut werden wollen. Künftig soll die Betreuung nach Wettbewerbsgrundsätzen organisiert werden. Erklärtes Ziel ist die Absenkung der Leistungen. In die gleiche Richtung zielen Überlegungen zur Senkung der Leistungen für ALG-II-Beziehende bei den Kosten für die Unterkunft. All das wollen wir zu Spitzenthemen des Kommunalausschusses machen.

Fragen: Dieter Janke

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