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Schwarz-rote Schulgesetz-Novelle regelt nur, was rechtlich gefordert wird!

Erstellt am: 13 Januar, 2016 | Kommentieren

gute Bildung für alle_2

 

Zur Vorstellung der Schulgesetznovelle durch Kultusministerin Brunhild Kurth und den stellvertretenden Ministerpräsidenten Martin Dulig erklärt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Cornelia Falken:

DIE LINKE sieht sich in ihrer Skepsis bestätigt. Von einer modernen Schule, von der Martin Dulig spricht, kann keine Rede sein. Der Gesetzentwurf ist strukturkonservativ und nicht zukunftsweisend. Er zementiert das gegliederte Schulwesen und die frühzeitige Auslese der Schülerinnen und Schüler.

Der Gesetzentwurf ändert nur das, was aufgrund der Rechtsprechung ohnehin geregelt werden musste. Das betrifft die Lernmittelfreiheit, deren genaue Bestimmung einer Verordnung des Kultusministeriums vorbehalten bleibt, und die Schulnetzplanung. Überall dort, wo zaghafte Neuerungen erlaubt sind, müssen die Betreffenden selbst, also die Eltern und die einzelne Schule, für deren Realisierung sorgen.

Das betrifft die Inklusion und die Durchlässigkeit an den Oberschulen. Statt klare Strukturvorgaben bzw. Regelungen zu treffen, erhalten im Falle der Inklusion die Eltern das Recht, ihr Kind auf eine Förder- oder eine Regelschule zu schicken. Und in der Oberschule kann von der Binnendifferenzierung zwischen Haupt- und Realschulgang ab Klasse 7 abgewichen, können ergänzende Bildungsinhalte angeboten werden, um die Chance auf einen Wechsel ans Gymnasium zu erhöhen.

Um Schulen im ländlichen Raum zu erhalten, werden Ausnahmereglungen geschaffen, die Grund- und Oberschulen in Mittel- und Oberzentren mittels jahrgangsübergreifendem Unterricht und Einzügigkeit bei einer Mindestschülerzahl von 25 Schülerinnen und Schülern pro Klasse den Fortbestand ermöglichen. Hier war der Volksantrag „Zukunft braucht Schule“ aus dem Jahr 2002 weitgehender und fortschrittlicher. Selbst das vom Landtag beschlossene und noch geltende Moratorium für Schulschließungen sieht eine einzügige Klassenbildung bei einer Zahl von 20 Schülerinnen und Schüler vor. Der Gesetzentwurf vergrößert die Zahl hingegen auf 25.

Wir kritisieren zudem, dass die Klassenobergrenze von 28 fortbestehen soll. In kleineren Klassen könnten Lehrkräfte besser auf die einzelnen Schülerinnen und Schüler eingehen.

Eine genaue Lektüre des Schulgesetzentwurfs wird sicher weitere Kritikpunkte zutage fördern. Zu fast allen Punkten im Gesetzentwurf der Staatsregierung hatte die Linksfraktion eigene Gesetzentwürfe vorgelegt. Damit hätte sich vieles bereits regeln lassen.

Wichtige Anmerkungen zur Schulgesetz-Bürgerbeteiligung in Sachsen :

Die CDU/SPD-Dialogveranstaltungen für jeweils bis zu 100 Teilnehmer finden im Januar und Februar 2016 in acht Schulen des Freistaats  Sachsen statt. Weitere Informationen zu den geplanten Bürgerforen finden Sie unter  www.schule.sachsen.de.  Alternativ zur Mitwirkung vor Ort in einem der Dialogforen wird für jeden interessierten Bürger die Möglichkeit geschaffen, Rückmeldungen zum Schulgesetzentwurf online einzureichen.

Bitte beteiligen Sie sich an der Diskussion zum Schulgesetz und schicken Sie Ihre Vorschläge an die bildungspolitischen Sprecher/innen der Landtagsfraktionen.

  • DIE LINKE: Cornelia Falken  cornelia.falken@slt.sachsen.de
  • CDU: Lothar Bienst   lothar.bienst@slt.sachsen.de
  • SPD: Sabine Friedel  sabine.friedel@slt.sachsen.de
  • Grüne: Petra Zais petra.zais@slt.sachsen.de

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