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Petitionsrecht in Sachsen stärken – Mehr Transparenz, Öffentlichkeit und Bürgerfreundlichkeit!

Erstellt am: 30 August, 2017 | Kommentieren

Rede von MdL Marion Junge, Obfrau der Linksfraktion im Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages, zum Bericht des Petitionsausschusses 2016

Im vergangenen Jahr wurden 485 Petitionen eingereicht, 396 vom Petitionsausschuss behandelt. Durchschnittlich hat jede/r Abgeordnete/r 14 Petitionen im Jahr 2016 bearbeitet.

Ist das eine gute Bilanz?
• 37 Petitionen konnten abgeholfen werden, d.h. dem Petitionsanliegen wurde durch bestimmte Verwaltungsmaßnahmen entsprochen. Diese Maßnahme wurde durch das Petitionsverfahren beeinflusst.
• In 359 Fällen konnte der Petition aber  nicht abgeholfen werden. Über  70 Prozent der Petenten erhielt  2016 die Beschlussempfehlung: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“

Ich finde, dieses Arbeitsergebnis ist mangelhaft. Die Bürger*innen wenden sich mit konkreten Anliegen oder Forderungen an die Politik und erhalten in den meisten Fällen die gesetzlich begründete Antwort für die Ablehnung. Das frustriert und schnell entsteht der Eindruck, die Politik macht was sie will.

Bei vielen Eingaben wurde keine Abhilfe geschaffen, weil die Regierungskoalition abblockte. So z.B. Petitionen zur „Verbesserung des Personalschlüssels in sächsischen Kindertageseinrichtungen“ , zur Baumschutzsatzung und zum Bestattungswesen.

Zu den umfangreichsten Anliegen mit 9822 Unterschriften gehörte die Sammelpetition „Absenkung der Klassenobergrenzen“. Die Petenten begehrten eine gesetzlich verbindliche prozentuale Absenkung der Klassenobergrenze in Klassen mit Integrationskindern.

Aus unserer Sicht ist das pädagogisch sinnvoll und notwendig, um die individuelle Förderung aller Kinder in einer Klasse zu gewährleisten.

Ende November 2016 erhielten die Petenten die Antwort des Petitionsausschusses, dass derzeit der Schulgesetzentwurf  der Staatsregierung im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren befindet und die Entscheidung dem Gesetzgeber, also dem Sächsischen Landtag, obliegt.

Was sollen die Petenten mit so einer Antwort anfangen?  Warum hat die Koalition dieses Anliegen nicht in der Novelle des Schulgesetzes berücksichtigt?

2. Beispiel: Das Schülerbündnis „Bildung gegen Rassismus“ bringt fünf Punkte zur politischen Bildung für die nächste Änderung des Sächsischen Schulgesetzes ein. Sie wollten ihr Anliegen in einer Anhörung im Petitionsausschuss darlegen. Als Bearbeiterin der Petition habe ich die Anhörung im Petitionsausschuss beantragt. Die Koalitionsmehrheit lehnte die Anhörung ab.

Laut § 61 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages obliegt dem Petitionsausschuss das Mittel der Anhörung anzuwenden. Ich finde dieses Recht steht auch den Oppositionsfraktionen zu!  Die Ablehnung einer Anhörung im Petitionsausschuss ist weder sachdienlich, noch bürgerfreundlich.

Alle Abgeordneten im Petitionsausschuss sollten immer versuchen, im Sinne der Petenten eine optimale Lösung zu finden. Parteipolitische Spielchen helfen nicht!

Zukünftig sollte auch den Minderheitenfraktionen die Befügnisse nach dem SächsPetG und der Geschäftsordnung vollumfänglich zustehen!

Laut aktuellem Petitionsbericht hat sich die Bürgerbeteiligung am Petitionsverfahren im Freistaat Sachsen  in den vergangenen 6 Jahren mehr als halbiert. Im Jahr 2010 wurden 1219 Petitionsschreiben eingereicht, 2016 waren es nur noch 563.

Die kontinuierliche Abnahme der eingereichten Petitionen ist aus meiner Sicht ein Alarmsignal für die Demokratie.

Deshalb fordert meine Fraktion DIE LINKE das Petitionsgesetz zu Gunsten der Petenten nach zu schärfen!
Der Petitionsausschuss in Sachsen sollte bürgerfreundlicher, transparenter und öffentlicher arbeiten. Ein gutes Petitionsverfahren wendet der Deutsche Bundestag an.

„Circa vier Mal im Jahr führt der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages öffentliche Beratungen durch. Im Regelfall werden in jeder dieser Sitzungen drei Eingaben erörtert. Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und darf sein Anliegen persönlich vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses vertreten und mit ihnen erörtern.

Für Rückfragen ist regelmäßig auch die politische Ebene des zuständigen Ressorts der Bundesregierung anwesend. Bei der Auswahl – welche Petitionen beraten werden sollen – kann sowohl die Zahl der Unterstützer als auch die politische Aktualität des Themas ausschlaggebend sein.“

Das Einrichten von Bürgersprechstunden des Petitionsausschusses ist z.B. im Petitionsgesetz der freien Hansestadt Bremen geregelt. Des Weiteren kann dort der Ausschuss die Öffentlichkeit seiner Beratung beschließen, wenn hierdurch Rechte oder Interessen Dritter nicht gefährdet werden und die Petentin oder der Petent zustimmt. Abgeordnete, die eine Petition für eine Petentin oder einen Petenten überreicht haben, sind auf ihr Verlangen zu deren Behandlung im Ausschuss  zu hören.

Das alles und noch viel mehr kann der Sächsische Landtag beschließen!

Der Bundestag und einige Länder haben sich in den vergangenen Jahren aktiv auf dem Weg zur weiteren Modernisierung des Petitionswesens auf dem Weg gemacht.  Diskutiert wird derzeit die Vor- und Nachteile für :
1. die grundsätzliche Öffentlichkeit von Petitionen;
2. die Einführung einer Ombudsstelle für persönliche Hilfeersuchen und Beschwerden;
3. die Fortentwicklung des Petitionswesens zu einem Instrument direkter Demokratie.

Das Petitionswesen kann sich überall dort als wichtiges Instrument der Bürgerbeteiligung und des unbürokratischen Interessen- und Rechtsschutzes bewähren und festigen, wo es sich neuen Gegebenheiten angepasst hat.

Der Sächsische Landtag sollte noch in dieser Legislatur  eine Modernisierung des Petitionsrecht aus dem Jahre 2008 anstreben, um Bürgerfreundlichkeit, Transparenz und Öffentlichkeit  umzusetzen.

Lassen Sie uns gemeinsam und parteiübergreifend für die Stärkung der Beteiligungsrechte der Bürger*innen handeln! Die Stärkung des Petitionsrechts ist eine Stärkung der Demokratie!

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