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Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen Schritt für Schritt verbessern – Jetzt Grundlagen für gute Bildung schaffen!

Erstellt am: 27 Juni, 2018 | Kommentieren

Zum Entwurf des „Gesetzes zur schrittweisen Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen“ (Parlaments-Drucksache 6/10764), den die Landtags-Mehrheit heute abgelehnt hat, erklärt Marion Junge, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für das Thema Kindertagesstätten (komplettes Redemanuskript):

Unser Anliegen ist es, den Betreuungsschlüssel in allen Stufen von Kindertageseinrichtungen – Krippe, Kindergarten und Hort – zu erhöhen und somit die Rahmenbedingungen für die Kindertagesbetreuung schrittweise deutlich zu verbessern.

In den vergangenen vier Jahren gab es nur kleine Schlüsselveränderungen im Kindergarten von 1:13 auf 1:12 und in der Kinderkrippe von 1:6 auf 1:5. Der Hort wurde glatt vergessen!

Bei genauer Betrachtung sieht das so aus: In der Krippe derzeit 1:5,5 bedeutet, in der Praxis betreut eine Fachkraft durchschnittlich acht Kinder. Im Kindergarten mit einem Schlüssel von 1:12 betreut eine Fachkraft 18 bis 19 Kinder und im Hort entfallen bei 0,9:20 auf eine pädagogische Fachkraft im Durchschnitt 24 zu betreuende Kinder.

Ausfallzeiten wie Urlaub, Krankheit, Weiterbildung sowie die Vor- und Nachbereitungszeit werden im Personalschlüssel nicht berücksichtigt. Die Erzieher*innen kompensieren diesen Ausfall, d.h. mehr Kinder oder längere Arbeitszeiten, das ist mehr Stress für Kinder und für pädagogische Fachkräfte.

Die Fraktion DIE LINKE will den Personalschlüssel jährlich und schrittweise um fünf Prozent ab 1. September 2019 für alle Kindertageseinrichtungen, von der Krippe, Kindergarten bis zum Hort, erhöhen. Die gegenwärtig von den Wohlfahrtsverbänden und Initiativen in Sachsen unmittelbar eingeforderten Betreuungsschlüssel werden mit dieser Stufenabsenkung in den Jahren 2023 für Krippe und Kindergarten und im Jahr 2025 im Hortbereich erreicht. Die Gemeinden erhalten zur Förderung der Aufgaben nach diesem Gesetz einen jährlichen Landeszuschuss, der sich jährlich um zehn Prozent erhöht. So entstehen den Kommunen keine Mehrkosten.

Da die benötigten Fachkräfte kurz- und mittelfristig noch nicht zur Verfügung stehen, zielt der Gesetzentwurf darauf ab, die von der Bertelsmann-Stiftung empfohlenen Betreuungsschlüssel, Kinderkrippe 1:3, Kindergarten 1:7,5 und Hort 1:13, in einem Zeitraum von zwölf Jahren, also bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Die notwendigen finanziellen Belastungen für das Land Sachsen sind somit langfristig kalkulierbar und umsetzbar.

Wir sind als Gesetzgeber verantwortlich, dass die Grundlagen für eine gute Bildungsarbeit in den Kindertageseinrichtungen bald geschaffen werden. Der Freistaat Sachsen braucht dringend eine Ausbildungsoffensive, die spätestens im Schuljahr 2019/20 beginnen muss!

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