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Neues aus dem Landtag

Erstellt am: 15 September, 2009 | Kommentare deaktiviert für Neues aus dem Landtag

Auf der heutigen Fraktionssitzung diskutierten wir über den Entwurf der Geschäftsordnung des 5. Sächsischen Landtages. Leider stellten wir fest, dass  Fraktionsrechte verringert und die Rechte des Landtagspräsidenten und der Staatsregierung gestärkt wurden.

Das Gesetzgebungsverfahren soll maßgeblich verändert werden, dass am Schluss der ersten Beratung der Landtag und das heißt natürlich die CDU / FDP – Mehrheit beschließt, ob der Gesetzentwurf an einen Ausschuss mit den dazu eingebrachten Änderungen überwiesen wird oder nicht. Wird der Gesetzentwurf nicht an einen Ausschuß überwiesen, so ist über die ganze Gesetzesvorlage abzustimmen sofern der Landtag, d.h. die Mehrheit nicht anderes beschließt.  Falls doch noch Gesetzesentwürfe in dem jeweiligen Fachausschuss behandelt werden, findet eine zweite Beratung statt.  Nach einer allgemeinen Ausspache und Einzelabstimmungen wird am Schluss der zweiten Beratung über den Gesetzesentwurf als Ganzes abgestimmt. Eine dritte Beratung findet nicht mehr statt.

An diesem einen Beispiel wird deutlich, dass die Landtagsmehrheit nur ihre Interessen schnell durchsetzen will und die intensive Beratung in einem Fachausschuss mit anderen Fraktionen nicht mehr gewollt ist.

33 Änderungsanträge hat DIE LINKE zum Entwurf der Geschäftsordnung für den 5. Sächsischen Landtag beschlossen, damit Minderheitenrechte und Mitgestaltungsmöglichkeiten umgesetzt werden. Fragestunde, Kleine und Große Anfragen sind wichtige Kontrollmöglichkeiten der Opposition. Sie zu reduzieren oder gar zu streichen, bedeutet einen weiteren Abbau der Demokratie. Das dürfen und werden wir nicht hinnehmen.

DIE LINKE will mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung. Deshalb wollen wir bei der Behandlung von Volksanträgen, dass eine allgemeine Aussprache stattfindet, die Antragsteller ihren Volksantrag begründen und vor der Schlussabstimmung das Schlusswort erhalten.  Auch bei der Beratung von Gesetzesentwürfen im Fachausschuss sollen nicht nur kommunale Spitzenverbände beteiligt werden, insbesondere auch Verbände mit Verbandsklagerecht, Sozialverbände, Berufsverbände, Sorbenrat, Gewerkschaften usw..

Am Nachmittag haben wir unseren Vizepräsidenten Horst Wehner gewählt.  Horst Wehner ist Diplomstaatswissenschaftler, seit 2004  Mitglied des Sächsischen Landtages und Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend.  Horst Wehner möchte sich dafür einsetzen, dass „sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene alle geeigneten Maßnahmen zur Umsetzung der UN Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen ergriffen werden. Alle einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnesbeeinträchtigungen an der vollen wirksamen und gleichberechtigten Teilnahme an der Gesellschaft hindern, gehören abgeschafft.“  In diesem Sinne will er als Vizepräsident eine gleichberechtigte Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben mitgestalten.

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