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Kommunalpolitisches Gespräch zum Thema „Ortschaftsverfassung in Sachsen stärken und mehr Bürgerbeteiligung ermöglichen“ am 23. Januar 2012 im Bürgerbüro DIE LINKE. Kamenz!

Erstellt am: 22 Januar, 2012 | Kommentieren

Gemeinsam mit Stadt- und Ortschaftsräten sowie interessierten Einwohner/innen möchte ich über Vorhaben und Wünsche der Ortschaftsräte in der Stadt Kamenz sprechen.

Zur Stärkung der Ortschaftsräte hat die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag einen Gesetzentwurf erarbeitet, den ich gern mit den Fachleuten vor Ort diskutieren möchte.

Deshalb lade ich herzlich zu einem gemeinsamen Gespräch zum Thema „Ortschaftsverfassung in Sachsen stärken und mehr Bürgerbeteiligung ermöglichen“ am Montag, den 23. Januar 2012 um 18 Uhr im Bürgerbüro Kamenz (Grüne Str.1) ein.

Ich freue mich auf ein interessantes Gespräch und viele Anregungen u.a. zum Gesetzentwurf.

MdL Marion Junge; Sprecherin für Kommunalpolitik

Mögliche Veränderungen in der Sächsischen Gemeindeordnung:

  • Durch die Einführung einer verbindlichen Ortschaftsverfassung (1. Ziel) sollen die Beteiligung der Bürgerschaft, ihr aktives Einwirken auf die Entscheidungsfindung gestärkt werden und die Belange der Ortschaft in den Beschlüssen des Gemeinderates stärker Berücksichtigung finden. Dabei verfolgt die Ortschaftsverfassung das Ziel, den Ortsteilen einer Gemeinde mehr Selbstverwaltungsrechte einzuräumen.
  • Die meisten Ortschaftsräte in Sachsen erhalten derzeit keine angemessenen Haushaltsmittel, so dass sie die ihnen durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben nicht erfüllen können. Deshalb ist es wichtig, dass den Ortschaftsräten für ihre Aufgabenerledigung auch Haushaltsmittel zur freien Verfügung stehen (Budgetrecht; 2. Ziel).
  • Der Einfluss des Ortschaftsrates auf die Erledigung wichtiger Aufgaben der Gemeinde soll erhöht werden (3. Ziel). Dazu gehört ein Anhörungs-, Vorschlags- und Antragsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betrifft. Ergänzend soll eine Regelung den Bürgermeister verpflichten, den Ortsbürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten, welche die Belange der Ortschaft berühren, rechtzeitig zu unterrichten.
  • Die Stellung des Ortsvorstehers wird durch die Direktwahl gestärkt, da alle wahlberechtigten Einwohner/innen des Ortsteils ihren Ortsbürgermeister wählen bzw. abwählen können. Der Begriff „Ortsvorsteher“ sollte durch den Begriff „Ortsbürgermeister“ ersetzt werden, um eine höhere gesellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung dieser ehrenamtlichen Arbeit zu erreichen. Die Bürger/innen wollen ihren Bürgermeister als Ansprechpartner vor Ort wählen (4. Ziel) und gemeinsam das Leben in der Ortschaft gestalten. Dies trägt zum Erhalt der Identität der Ortschaft bei und fördert die Zusammenarbeit in der Gemeinde.
  • Die Zuständigkeiten des Ortschaftsrates und Ortsbürgermeisters müssen verbindlich geregelt werden, um die durch die Bildung von Einheitsgemeinden entstandenen Defizite an Bürgernähe und Bürgerbeteiligung auszugleichen. Die Ortsbürgermeister sollen das Recht erhalten an allen, auch nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilzunehmen (5. Ziel).
  • Die Gemeindeverwaltung sollte zudem verpflichtet werden, die ortschaftsbezogenen Organe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen (6. Ziel). In größeren Ortschaften sollte eine örtliche Verwaltung eingerichtet werden (7. Ziel).
  • Die Durchführung von Einwohnerversammlungen, Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in den Ortschaften müssen in der Ortschaftsverfassung verbindlich geregelt werden (8. Ziel), damit auch die Bürgerbeteiligung in den Ortsteilen erhalten bleibt.

Die jetzige Fassung der Sächsischen Gemeindeordnung zur Ortschaftsverfassung soll im Sinne der Stärkung von Mitspracherechte in den Ortsteilen verändert werden. Dadurch werden Identität, das Zusammenwachsen der neuen Einheitsgemeinde und die Bürgerbeteiligung gefördert.

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