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Kleine Anfrage und öffentliche Anhörung zum Thema „Freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden und ihre Auswirkungen“

Erstellt am: 27 Dezember, 2010 | Kommentieren

Ich habe am 23. November 2010 eine weitere Kleine Anfrage (Drs 5/4201) an die Staatsregierung gestellt, da es eine Reihe von Fragen und Unklarheiten bzgl. Gemeindefusionen gibt.

Die Grundsätze und die Verwaltungsvorschrift für freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden im Freistaat Sachsen veröffentlichte die Landesregierung am 11. November 2010 im Sächsischen Amtsblatt. Der Sächsische Landtag als Gesetzgeber wurde in den Gestaltungsprozess nicht einbezogen.

Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag sieht hier einen klaren Verstoß gegen Artikel 88 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf). Da die Genehmigungskriterien für freiwillige Gemeindezusammenschlüsse die Entwicklungsschwerpunkte für den Freistaat Sachsen bis zum Jahr 2025 festlegen, steht deren Ausregelung nach unserer Überzeugung wegen des so genannten Wesentlichkeitsgrundsatzes unter dem Vorbehalt der Entscheidung durch den Landtag. Dieses Recht des Parlaments wird von der Staatsregierung missachtet.

Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag wird sich weiter dafür einsetzen, dass keine Gemeinden zur Fusion gezwungen und dass die Bürger/innen langfristig beteiligt werden.  Nach Art. 88 Abs. 2 Satz 3 SächsVerf muss die Bevölkerung der unmittelbar betroffenen Gebiete vorher gehört werden. Das Für und Wider eines freiwilligen Zusammenschlusses von Gemeinden muss vor Ort eingehend und unter Beachtung der Langzeitwirkung debattiert und mit den Bürger/innen entschieden werden.

Deshalb darf es keine Gemeindezusammenschlüsse ohne Bürgerbeteiligung geben! Die Bürger/innen sollten mit einem Bürgerentscheid zum freiwilligen Gemeindezusammenschluss diesen wichtigen Gestaltungsprozess entscheiden!

Eine öffentliche Anhörung zur Drs 5/1048 „Konzepte der Staatsregierung für eine neue Gemeindegebietsreform im Freistaat Sachsen offenlegen – Beteiligung des Landtags und der Öffentlichkeit sicherstellen!“,
zu den Grundsätzen und Verwaltungsvorschrift der Staatsregierung vom 26.10.2010 und  zur Drs 5/3784 Stand der Erarbeitung von Grundsätzen für freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden im Freistaat Sachsen haben wir als Landtagsfraktion für den 3. Februar 2011, um 10 Uhr im Plenarsaal des Sächsischen Landtags beantragt. Alle interessierten Bürger/innen und Kommunalpolitiker/innen sind herzlich willkommen.

Weitere Informationen zum Thema „Freiwillige Gemeindefusionen“ finden Sie auch auf der Homepage der Landtagsfraktion DIE LINKE in der Rubrik Kommunalservice.

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