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Herzlich Willkommen zum Kommunalgespräch am 5. Februar 2014 in Zwickau!

Erstellt am: 28 Januar, 2014 | Kommentieren

Am 5. Februar 2014 um 16.30 Uhr führt das Kommunalpolitische Forum Sachsen e.V. eine Weiterbildungsveranstaltung zum Thema: „Neue Regelungen im sächsischen Kommunalrecht – Auswirkungen auf Kommunen, Gemeinderäte und Bürger/innen“ im Vereinshaus „Aktiv ab 50 e.V.“ in Zwickau, Kopernikusstraße 7 durch.

Referentin der Veranstaltung ist Marion Junge, Landtagsabgeordnete und Sprecherin für Kommunalpolitik.

Der Sächsische Landtag hat das Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts im November 2013 beschlossen. Seit Januar 2014 gelten Neuregelungen in der Gemeinde- und Landkreisordnung, im Gesetz über kommunale Zusammenarbeit, im Kommunalwahl- und Kommunalabgabengesetz des Freistaates Sachsens.

Eine Vielzahl an Änderungen gibt es in der Sächsischen Gemeindeordnung. Als Soll-Vorschrift wird beispielsweise in § 11 die Unterrichtung der Einwohner in elektronischer Form normiert. Jede Gemeinde hat die Pflicht, laut §4, eine Hauptsatzung zu erlassen. Der Bürgermeister kann zukünftig die Leitung der Einwohnerversammlung an ein von ihm beauftragten leitenden Bediensteten übertragen, die Gemeinderäte müssen den Einwohnern für Fragen zur Verfügung stehen. Das Petitionsrecht ist Jedermanns-Recht geworden. Das Gemeindewirtschaftsrecht schreibt jetzt eine Pflicht zur Anhörung der berufsständigen Kammern fest.  …

Diese umfangreichen Änderungen insbesondere in der Sächsischen Gemeindeordnung haben maßgebliche Auswirkungen auf die praktische Arbeit der Kommunalpolitiker/innen. Jede Gemeinde, also jeder Gemeinderat, ist gesetzlich verpflichtet, eine Hauptsatzung zu erlassen.  Die Aktualisierung der Hauptsatzung an die neuen Regelungen im Kommunalrecht ist 2014 eine wichtige Arbeit für die Kommunalparlamente.

Insbesondere sollen folgende Schwerpunkte behandelt werden:

  • Welche wesentlichen Änderungen gibt es für die Einwohner und Bürger der Gemeinde?  Welche Auswirkungen ergeben sich daraus für Bürgerbeteiligung und –mitbestimmung?
  • Was ändert sich für Gemeinde-, Kreis- und Ortschaftsräte?
  • Welche gesetzlichen Änderungen gibt es für Bürgermeister und Landräte?
  • Was sind „Kommunale Arbeitsgemeinschaften“?
  • Welche Veränderungen gibt es im Gemeindewirtschaftsrecht?

Wir freuen uns auf eine interessante Diskussion mit Kommunalpolitiker/innen und interessierten Bürger/innen und laden Sie zur Veranstaltung herzlich ein.

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