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Für Verdoppelung der kommunalen Investitionskraft in Sachsen – bisher nur 1,5 % Anteil an Mehreinnahmen des Landes!

Erstellt am: 26 Januar, 2012 | Kommentieren


Heute fand die 1. Lesung des Entwurfes eines „Gesetzes zur Verdoppelung der Investitionspauschale für die Kreisfreien Städte und Landkreise im Jahr 2012“ (Drucksache 5/7777) der LINKEN statt. Dazu erklärt die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Marion Junge:

Gestern Abend hat die Landtags-Mehrheit dem Gesetz zur Änderung von Gesetzen des Kommunalen Finanzausgleichs zugestimmt, wohl wissend dass diese Finanzspritze für Sachsens Kommunen nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist. DIE LINKE schlägt daher mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vor, die jetzige Investitionspauschale für die Kreisfreien Städte und Landkreise 2012 zu verdoppeln. Diese Erhöhung um 51 Mio. Euro ist dringend notwendig!

Gerade der unter dem übermäßigen Spardiktat des Finanzministers entstandene Doppelhaushalt 2011/12 führte zu erheblichen Kürzungen der investiven Zuweisungen. Den Städten, Gemeinden und Landkreisen stehen nur noch knapp 30% der Investitionskraft des Jahres 2010 zur Verfügung. Beispielsweise sieht das Sächsische Finanzausgleichsgesetz für die 10 Landkreise nur noch insgesamt 393 000 Euro investive Schlüsselzuweisungen vor.

Spätestens die November-Steuerschätzung und der vorläufige Kassenabschluss 2011 haben die fehlerhaften Grundlagen des aktuellen Doppelhaushaltes entlarvt. Der Freistaat wurde systematisch arm gerechnet. Stattdessen sind jetzt massive Steuermehreinnahmen von 1,5 Mrd. € zu verzeichnen. Die Finanzsituation der sächsischen Kommunen bleibt dagegen weiter angespannt. Die leicht steigenden Steuereinnahmen können bei weitem die rückläufigen Einnahmen, insbesondere aus dem Finanzausgleichssystem, nicht kompensieren.

Die Landkreise und Kreisfreien Städte erhalten laut gestrigem Beschluss aus den Steuermehreinnahmen des Landes im Jahr 2012 eine investive Zweckzuweisung in Höhe von 21 Mio. Euro für Maßnahmen der infrastrukturellen Grundversorgung. Das heißt, von den Steuermehreinnahmen sollen die Kommunen derzeit 21 Mio. Euro erhalten. Sachsen beteiligt die Kommunen mit weniger als 1,5% an den Mehreinnahmen. Das ist keine angemessene Beteiligung der Kommunen an den Steuermehreinnahmen!

Um die Haushaltssituation der Landkreise und Kreisfreien Städte zu entspannen und den Investitionsstau ein wenig abzubauen, schlägt die Fraktion DIE LINKE vor, die kommunale Investitionskraft durch Zahlung einer Ergänzungsinvestitionspauschale im Jahr 2012 von derzeit 51 Mio. Euro auf dann 102 Mio. Euro zu erhöhen.

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