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Für etwas mehr Geld werden Sachsens Kommunen mit neuer Berichtspflicht bestraft – Großzügigkeit geht anders!

Erstellt am: 30 Mai, 2018 | Kommentieren

 

Zum Entwurf des Gesetzes der Staatsregierung über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes in Sachsen (Landtags-Drucksache 6/13039), der heute im Landtag abschließend beraten wird, erklärt Verena Meiwald, haushalts- und finanzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

Wie kam die CDU/SPD-Koalition darauf, den finanziell bekanntlich darbenden sächsischen Gemeinden 70 Euro pro Kopf extra zu zahlen, wobei tausend Einwohner die Berechnungsgrundlage sind, also maximal 70.000 Euro?

Trotz Nachfragen im Ausschuss hat sich uns nicht wirklich erschlossen, wie sie auf die Summe gekommen ist – ein Bedarf können Staatsregierung und Koalition nicht ermittelt und zur Grundlage genommen haben.

Sie haben geguckt, was in diesem Jahr noch übrig ist und haben diese Summe über den nächsten Doppelhaushalt fortgeschrieben. Das trübt die Freude darüber, dass die Koalition mal was für die Kommunen gemacht hat, denn es ist schlicht ein Vorgriff auf die Haushaltsberatungen, die ab August wieder den Landtag beschäftigen.

Am 3. Mai legten die Koalitionsfraktionen dem zuständigen Ausschuss einen Änderungsantrag vor, der nicht nur bei den Kommunalen Spitzenverbänden für Verwirrung und Verärgerung gesorgt hat. Gegen eine Übertragbarkeit der Mittel ist per se nichts einzuwenden, begrenzt aber allerdings per Gesetz die Kommunen beim Mitteleinsatz auf den 31.12.2021. Dies sieht zumindest der Sächsische Städte- und Gemeindetag kritisch. Dass der Gemeinderat über die Verwendung entscheidet, scheint auch in unseren Augen selbstverständlich – wer denn auch sonst, wenn nicht die gewählten Vertreter einer Kommune.

Den sich anschließenden Zusatz aber, dass die Beschlüsse durch die zuständigen Landratsämter jährlich bis zum 31.12. an das sächsische Finanzministerium übermittelt werden und dass das Ministerium dann noch bis 30. April dem Haushalts- und Finanzausschuss berichten soll, halten wir für deutlich überzogen und haben das auch im Ausschuss so dargelegt. Es gibt für diese Berichtspflicht, die ja die Kommunalverwaltungen mit zusätzlicher Bürokratiemühe belastet, keine stichhaltigen Argumente.

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