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Erklärung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Kamenz zur beabsichtigten Senkung des Finanzierungsanteils des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) für ALG II – Beziehende

Erstellt am: 4 November, 2009 | Kommentare deaktiviert für Erklärung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Kamenz zur beabsichtigten Senkung des Finanzierungsanteils des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) für ALG II – Beziehende

Der Kamenzer Stadtrat hat heute folgende Erklärung mehrheitlich auf Initiative der Linksfraktion beschlossen:

1. Der Stadtrat in Kamenz kritisiert die Entscheidung des Bundeskabinetts, das am 7. Oktober 2009 – auf seiner letzten Sitzung in der 16. Wahlperiode beschlossen hat, die Bundesbeteiligung an den KdU für ALG II – Beziehende von derzeit 26% auf bundesdurchschnittlich 23,6% abzusenken. Dadurch kommt es im Jahr 2010 laut Aussagen des Städte- und Gemeindebundes zu einer Mehrbelastung der Kommunen von 2 Mrd. Euro.

2. Während der Bundesanteil an den KdU nur um 1,43% (42 Mio Euro) steigt, haben die Städte und Gemeinden nach Zahlen der Bundesregierung eine Kostensteigerung von über 15 % (1,56 Mrd. Euro) zu bewältigen. Der Stadtrat in Kamenz fordert die neue Bundesregierung stattdessen auf, die Berechnungsformel für den Anteil des Bundes an der Finanzierung der KdU unverzüglich zu ändern und zukünftig von der tatsächlichen Kostenentwicklung auszugehen.

3. Der Stadtrat in Kamenz appelliert an den Sächsischen Landtag, der erneuten Absenkung des Bundesanteils an der Finanzierung der KdU im Bundesrat nicht zuzustimmen.

4. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich in allen ihm zugänglichen Gremien, vor allem im Kreistag des Landkreises Bautzen, für eine generelle Erhöhung des Bundesanteils an der Finanzierung der KdU und eine neue Berechnungsformel einzusetzen, die sich an der tatsächlichen Kostenentwicklung orientiert. Dem Stadtrat ist über diese Aktivitäten regelmäßig Bericht zu erstatten.

Begründung:
Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft sollte die Kommunen vor zusätzlichen Belastungen schützen und darüber hinaus für eine gesetzlich garantierte Entlastung der Kommunen von 2,5 Mrd. Euro jährlich sorgen. Im Jahr 2010 ist mit einem weiteren Anstieg bei den Unterkunftskosten (steigende Energie- und Heizkosten) für SGB-II- Empfänger zu rechnen. Durch die Absenkung der Bundesbeteiligung und der zu erwartenden Zunahme der Ausgaben für Unterkunftskosten von 14 auf 16 Mrd. Euro ist eine Mehrbelastung von 1,6 bis 2 Mrd. Euro in 2010 zu befürchten. Würde sich die Bundesbeteiligung nicht an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften, sondern an den tatsächlichen Kosten orientieren, dürfte diese nicht abgesenkt, sondern müsste auf ca. 38% erhöht werden (Zahlen vom Deutschen Städte- und Gemeindebund).

Noch ist nichts beschlossen. Der Gesetzentwurf muss erst in den Bundestag und anschließend in den Bundesrat eingebracht, dort beraten und dann beschlossen werden. Die erste Lesung ist für die erste Sitzungswoche – 9. November bis 13. November 2009 – geplant. Deshalb sollten wir als Kommunalpolitiker unsere Positionen deutlich artikulieren, um Veränderungen zugunsten der Kommunen zu erreichen. Eine weitere Belastung der Kommunen spitzt die Finanzlage in den Kommunen zu, so dass die Selbstverwaltung der Kommune weiter eingeschränkt wird.

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