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Die Lernmittelfreiheit in Sachsen muss jetzt gesetzlich geregelt werden!

Erstellt am: 16 Mai, 2013 | Kommentieren


REDE von Cornelia Falken, bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, zum Antrag der Fraktion DIE LINKE in Landtags-Drucksache 5/11166 „Gesetzliche Regelung zur Lernmittelfreiheit in Sachsen – Rechts- und Finanzierungssicherheit für Schüler/-innen, Eltern und Schulträger jetzt!“ mit Stellungnahme der Staatsregierung

Der Artikel 102 Absatz 4 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen gewährleistet allen Kindern und Jugendlichen die kostenlose Unterrichtsteilnahme ebenso wie die kostenfreie Bereitstellung von Lernmitteln an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Es handelt sich hierbei um einen Rechtsanspruch auf unentgeltliche Bereitstellung von Unterricht- und Lernmitteln des Schülers gegen den Staat.

DIE LINKE kämpft seit Jahren darum, dieses verfassungsgemäße Recht im Freistaat umzusetzen.

In dieser Legislaturperiode haben wir zwei Gesetzentwürfe eingebracht – 2009 und 2011.

Die Staatsregierung und die CDU- und FDP-Fraktion sind nicht bereit, politische Entscheidungen zu treffen, sondern sie sitzen Entscheidungen aus und bewegen sich erst, wenn Gerichte sie dazu zwingen.

Seit In-Kraft-Treten des Schulgesetzes, seit über 20 Jahren, wurden die Eltern für die Bereitstellung von Lernmitteln zur Kasse gebeten – das ist ein klarer Verfassungsbruch!

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen führt in seinem Urteil vom 17.04.2012 klar aus, ich zitiere: „Auch wenn die Schulgeld- und Lernmittelfreiheit unmittelbar geltendes Recht ist, bedarf es nach Art. 102, Abs. 5 der Sächsischen Verfassung, nähere Regelungen durch ein Gesetz.“

Was macht die Frau Staatsministerin Kurth? Sie lassen sich erst vom Finanzminister das Geld vorschreiben, 5 Millionen Euro jährlich, und dann legen sie eine Lernmittelverordnung am 18.12.2012 dem Kabinett zur Beschlussfassung vor.

Wenn man genau hinschaut, ist es die Schulbuchzulassungsverordnung. Aber das kennen wir ja von dieser Staatsregierung – sie nehmen einen neuen Namen, lassen das alte drin und verkaufen es für etwas „Neues“. Siehe Oberschule!
Das ist ein Etikettenschwindel und zeigt das Versagen und das Unvermögen der Staatsregierung und des SMK.

Was bedeutet die neue Lernmittelverordnung für die Schulen vor Ort und für die Schülerinnen und Schüler?
Meine Kleine Anfrage 5/11570 zeigt, dass der Freistaat Sachsen je Schüler ca. 13,50€ für folgende Lernmittel zur Verfügung stellt:
Atlanten, Arbeitshefte, Ganzschriften, Textsammlungen, Wörterbücher, Fremdsprachengrammatik, Nachschlagewerke, Aufgabensammlungen, Tafelwerke und Kopien.

Nur für die Arbeitshefte, das Tafelwerk und den Atlas benötigen die Schulen pro Kind
Klasse 1: 38€
Klasse 3: 32€
Klasse 5: 93€
Klasse 8: 44€
Nur das Tafelwerk kostet 10,50€ und der Atlas 25,95€! Diese Materialien mussten die Eltern bisher eigenständig kaufen.

Mit diesen zugewiesenen Geldern sind die Kommunen nicht in der Lage die benötigten Lernmittel zur Verfügung zu stellen.

Dazu kommt, dass die Mittel den Schulträgern nur quartalsweise ausgezahlt werden.
Bis März 3,36€
Bis Juni 6,72€
Die Gelder werden jetzt für die Vorbereitung des Schuljahres in voller Höhe gebraucht!

Die Staatsregierung und das SMK blenden bis heute aus, dass die Verfassung des Freistaates Sachsen die Staatsregierung verpflichtet die benötigten Mittel aus dem Landeshaushalt zu finanzieren.
Die Staatsregierung kann den Schulträgern die Aufgaben zuweisen, dazu bedarf es nach der geltenden Verfassung ein Gesetz das auch die adäquate Kostenerstattung für die Kommunen regelt.

Die Stadt Leipzig stellt den Schulen 30€ zur Verfügung, um die zusätzlichen Lernmittel zu kaufen. 10€ für die Kopien und 20€ für weitere Lernmittel.

Das Niveau und die pädagogische Arbeit sind dadurch stark eingeschränkt.

Bei dieser Rechtslage provozieren sie die nächsten Gerichtsverfahren der Eltern gegen den Schulträger.
Das nächste Urteil steht schon vor der Tür. Erstinstanzlich ist es bereits gewonnen. Es geht um den grafikfähigen Taschenrechner.

Spätestens an dieser Stelle, werden sie das Schulgesetz ändern müssen! Mit dem Paragraf 38 des Schulgesetzes ist das Urteil dann nicht mehr umsetzbar.
Daher fordern wir sie auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Sächsische Verfassung zu erfüllen!

Frau Staatsministerin Kurth: Kürzlich haben Sie in diesem hohen Haus ihren Amtseid nach der Sächsischen Verfassung geleistet. Darin haben sie geschworen, die Verfassung und das Recht zu wahren und zu verteidigen.

Wir fordern Sie auf, dieses endlich zu tun!

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