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Bitte den Aufruf zu einem Mitgliederentscheid zur sogenannten „Schuldenbremse“ im Landesverband DIE LINKE. Sachsen unterstützen!

Erstellt am: 23 Februar, 2013 | Kommentieren

Foto: Rode



Liebe Genossinnen und Genossen,

ich bitte um Eure Unterstützung für den vorliegenden Antrag auf Durchführung eines Mitglieder- entscheides zur sogenannten „Schuldenbremse“.

Ich unterstütze das Anliegen der beiden Genossen aus Dresden, dass die gesamte Partei über die geplante Änderung der Sächsischen Verfassung abstimmen sollte.

Ich halte die geplante Verfassungsänderung zur sogenannten „Schuldenbremse mit sozialen Ausgleich“ für falsch und nicht machbar. Das Sozialstaatsprinzip ist jetzt schon im Grundgesetz, somit auch für alle Bundesländer verbindlich. Und trotzdem gab es eine Vielzahl an Kürzungen im Sozialbereich, die wir LINKE als sozial ungerecht bewerteten, die CDU/FDP dagegen als sozial zumutbar.

Zukünftig soll nun das Landesverfassungsgericht Recht sprechen, ob den Erfordernissen des sozialen Ausgleichs entsprochen wurde. Ist das wirklich ein sinnvoller Weg? Nach welchen Kriterien entscheidet das Landesverfassungsgericht? Was ändert sich durch die verfassungsrechtliche Einführung der Schuldenbremse für die kommunale Ebene konkret?

Sachsen hat kein Ausgabenproblem, sondern eine CDU- Regierung, die Millionen Euro durch die Sachsenbankpleite in den Sand setzt und jetzt eine Ausgabenbremse regeln muss. Zahlreiche Steuersenkungsmaßnahmen zu Gunsten von Besserverdienenden und Reichen haben zusätzlich den öffentlichen Haushalten massive Ausfälle beschert. Daher brauchen wir keine „Schuldenbremse“, sondern eine Erhöhung der Einnahmen und eine andere Politik zugunsten der Mehrheit der Bevölkerung. Deshalb müssen wir LINKE eine steuergerechte Politik und Umverteilung von Vermögen und Einkommen zugunsten der Einnahmen der öffentlichen Haushalte weiter fordern und auch selber gestalten.

Am 27. Mai 2009 formulierte die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag ihren Antrag „Keine Schuldenbremse ins Grundgesetz – Gesetze zur Umsetzung der sogenannten Förderalismusreform II im Bundesrat ablehnen!“ u.a. mit folgender Begründung: „Kein verantwortungsvoll handelndes Landesparlament, das auf Basis unaufgeregter Einschätzungen über die Aufrechterhaltung notwendiger staatlicher Grundfunktionen handelt, würde eine Nullverschuldungsmöglichkeit in die eigene Landesverfassung schreiben.“ In diesem Sinne sollten wir als Landespartei handeln und gegen die Schuldenbremse in der Sächsischen Verfassung votieren.

Mit herzlichen Grüßen

Marion Junge,
MdL, Kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE

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