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Alle Jahre wieder – Fremdsprachenzwang im Freistaat Sachsen?

Erstellt am: 19 Juli, 2011 | Kommentieren


Vor einer Woche erlebte ich ein Déjà-vu. Eltern eines Gymnasiums kamen in meine Sprechstunde und informierten mich über das durchgeführte Losverfahren für die Wahl der zweiten Fremdsprache. Ihre Kinder dürfen nicht Latein im neuen Schuljahr lernen, weil sie kein Glück beim Losen hatten! Moment mal, genau diesen Sachverhalt gab es schon im vergangenen Jahr, nur damals Latein contra Französisch!

Ich wollte es nicht glauben, dass das Auslosen der zweiten Fremdsprache mittlerweile ein mit der Sächsischen Bildungsagentur abgestimmtes Verfahren ist und an mindestens 25 Gymnasien in Sachsen am Schuljahresende statt fand.

Die Eltern und Schüler der Klassenstufe 5 müssen sich im Januar für die Wahl der zweiten Fremdsprache entscheiden. Die Sächsische Bildungsagentur und das Kultusministerium haben ein Schulhalbjahr Zeit, den Fremdsprachenunterricht bedarfsgerecht abzudecken. Wenn sich an einem Gymnasium 40 Schüler/innen für Latein entscheiden, dann ist die Entscheidung der Sächsischen Bildungsagentur, nur eine Lateingruppe (mit max. 28 Schülern) und drei Französischgruppen zu bilden, völlig daneben.

Die Probleme des Lehrermangels und -einsatzes werden jetzt sichtbar und müssen kurzfristig gelöst werden! Das Kultusministerium kann die Misere in der Bildungspolitik nicht auslosen, sondern muss bedarfsgerecht neue Lehrer/innen einstellen, qualifizieren bzw. vorhandene Potentiale in den Schulen und Kommunen nutzen!

Der Erfolg beim Lernen einer zweiten Fremdsprache ist von vielen Faktoren abhängig. Entscheidend jedoch ist das Interesse für eine Fremdsprache. Schüler/innen, die eine Sprache lernen müssen, weil das Los dies so entschieden hat, haben weniger Motivation und weniger Erfolgschancen beim Erlernen der (erzwungen) Fremdsprache. Gute Fremdsprachenkenntnisse werden aber heute in vielen Berufen benötigt, so dass die Benachteiligung von Schüler/innen durch das Losverfahren nicht hinnehmbar ist!

Das Recht auf freie Wahl der Fremdsprache entsprechend dem sprachlichen Profil der Schule muss gesetzlich verankert werden! Die selbstbestimmte Wahl der zweiten Fremdsprache ist eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Sprachausbildung in den Schulen und Bildungseinrichtungen.

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