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Versammlungsgesetz-Entwurf gehört in den Papierkorb – erneutes Scheitern vorm Verfassungsgericht absehbar!

Erstellt am: 13 November, 2011 | Kommentieren

Zu den Ergebnissen der Öffentlichen Sachverständigen-Anhörung im Rechtsausschuss des Sächsischen Landtages zum Entwurf eines „Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Versammlungsgesetz, Drucksache 5/6390)“ der Sächsischen Staatsregierung erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Klaus Bartl:

Das auch der zweite Anlauf der schwarz-gelben Koalition zu einem sächsischen Versammlungsgesetz bei der überwiegenden Mehrheit der Experten in Ungnade gefallen ist, war zu erwarten. Ein vom Sächsischen Verfassungsgerichtshof einkassiertes Gesetz unverdrossen ein zweites Mal in den Geschäftsgang des Parlaments zu schicken, zeugt gleichermaßen von Arroganz und Ignoranz.

Fakt ist: Das Gesetz fiel vorm höchsten Gericht des Freistaates peinlicherweise bereits aus formalen Mängeln durch. Die inhaltlichen Defizite waren bereits bei einer Sachverständigen-Anhörung des Landtags zutage getreten. Sie spielten nur deshalb beim Urteil keine Rolle, weil CDU und FDP bereits am kleinen Einmaleins der Gesetzgebung gescheitert waren. Wenn sich nicht die Sachverständigen damals und heute geirrt haben, werden diese inhaltlichen Gründe das Gesetz vorm Verfassungsgericht zu Fall bringen.

Der Staat hat nicht das Recht, an bestimmten geschichtsträchtigen Orten pauschal die Ausübung der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit unter den Vorbehalt der Übereinstimmung mit offizieller Erinnerungskultur zu stellen. Diese Einschränkung von Grundrechten ist zur Abwehr von Nazi-Aufmärschen völlig ungeeignet, was man schon daran sieht, dass dieses umstrittene Gesetz seit seiner Inkraftsetzung nicht ein einziges Mal angewandt worden ist.

Wer nicht will, dass sich die Nazis der Straßen und Plätze bemächtigen, hat mit dem „Wunsiedel-Beschluss“ des Bundesverfassungsgerichts eine gute Grundlage zum Handeln. Ein dubioses sächsisches Spezial-Recht als weitere zweifelhafte Blüte eigenartiger „sächsischer Demokratie“ brauchen wir dagegen nicht. Deshalb gibt es für diesen Gesetzentwurf nur einen angemessenen Aufbewahrungsort: den Papierkorb.

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