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Öffentliche Petitionen gehören in den Sächsischen Landtag!

Erstellt am: 8 Juli, 2015 | Kommentieren

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Rede von MdL Marion Junge zum Jahresbericht 2014 des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag

Der Petitionsausschuss nimmt eine besondere Stellung im Sächsischen Landtag ein. Er ist die Schnittstelle zwischen Parlament und Bevölkerung und ermöglicht dem Bürger einen direkten Zugang zur Politik. Wir Politikerinnen und Politiker beschäftigen uns unmittelbar mit den Anliegen, Sorgen und Wünschen der Bürgerinnen und Bürger und versuchen zu helfen.

Unser Ziel ist es, sich umfassend für die Belange der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. Als Neuling im Petitionsausschuss bin ich über die sachliche und konstruktive Arbeit sehr erfreut. So stelle ich mir die Ausschussarbeit generell im Sächsischen Landtag vor! Wir nehmen uns einander ernst und arbeiten sachbezogenen an den Petitionen.

Die Vielfalt der Themen und Anliegen ist riesig, ja gewaltig. Schwerpunktthemen waren 2014 die Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Kindertagesstätten, der Hochwasserschutz und  eine massive Kritik der Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages.

Beim Letztgenannten stößt die doppelte Bezahlung der Rundfunkgebühr  ab 2013 für Lauben, Datschen und jede Art von Wochenendhäusern auf Unverständnis und große Kritik. Im Zuge des neuen Rundfunkfinanzierungssystem wird deutlich, dass es zahlreiche Ungerechtigkeiten gibt – das machen die unterscjiedlichen Petitionen sehr deutlich- eben durch zusätzliche Belastungen und durch höhere bürokratische Hürden für die Beitragsbefreiung von Menschen mit Behinderungen sowie Personen mit geringem Einkommen. Hier sollte sich die Sächsische Staatsregierung dieser vielen Petenten annehmen, Initiative ergreifen und sich für eine Neuverhandlung des Rundfunkbeitrags-staatsvertrages aktiv einsetzen.

Der Erfolg von Petitionen lässt sich auch daran messen, welchen Einfluss die Petitionen auf die Politik haben. 521 Petitionen wurden im Jahr 2014 abgeschlossen. 432 Petitionen konnten jedoch nicht abgeholfen werden. Das sind 83 Prozent. Nur 11 Prozent der beschlossenen Petitionen waren ganz oder teilweise erfolgreich.

Der Satz, den wir dann häufig darunter oder darüber schreiben, lautet: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“  Das ist dann der Fall, wenn den Forderungen des Petenten zwingende Gründe rechtlicher oder tatsächlicher Natur entgegenstehen.  Das ist der Regelfall, weil die geltenden Gesetze und Richtlinien meist richtig angewandt werden. Nichtdestotrotz sollte das Petitionsrecht für Anregungen zur Gesetzgebung und notwendigen Veränderungen in der Landespolitik stärker genutzt werden.

Petitionen sind die älteste Form der Bürgerbeteiligung. Ich wiederhole: Der Erfolg von Petitionen lässt sich daran messen, welchen Einfluss die Petitionen auf die Politik haben. Deshalb meine Frage an die Koalition: Welchen Einfluss haben Mehrfach-, Sammel- und Massenpetitionen auf die aktuelle Landespolitik? Warum werden sie nicht öffentlich verhandelt? Es gibt ein großes Bedürfnis der Bevölkerung nach Mitsprache. Dies zeigte sich gerade auch 2014  durch 47 Sammelpetitionen, 3 Massenpetitionen und 14 Mehrfachpetitionen.

Ich möchte ein Beispiel aus dem Bundestag anführen. Im Bundestag finden etwa viermal im Jahr  öffentliche Beratungen des Petitionsausschusses statt. Hier werden politisch relevante Themen öffentlich mit Petenten, Sachverständigen und Abgeordneten debattiert. Die öffentlichen Sitzungen finden bei den Petenten und Bürgern großen Anklang.  Sie geben ihnen die Möglichkeit in unmittelbaren Kontakt mit dem Parlament  zu sein und ihre Themen bzw. Anliegen einzubringen.

Ich plädiere dafür, die Öffentlichkeitsarbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag zu verbessern. Es gibt derzeit kein transparentes und bürgerbeteiligtes Petitionsverfahren. Nur Massenpetitionen werden öffentlich auf der Internetseite des Landtages bekanntgeben sowie die Jahresberichte des Petitionsausschusses.

Das Instrument der öffentlichen Petitionen sollte auch im Sächsischen Landtag umgesetzt  werden und einen größeren Einfluss auf die Debatten im Landtagsplenum bekommen. Öffentliche Petitionen haben, im Gegensatz zu privaten Petitionen, ein Anliegen von allgemeinem Interesse, zum Beispiel die Aufdeckung von Schwachstellen behördlicher Maßnahmen oder Gesetzeslücken. Diese Petitionen können auch online im Diskussionsforum des Ausschusses diskutiert werden.

Der Petitionsausschuss ist der direkte Draht der Bürgerinnen und Bürger in den Landtag und versteht sich als ihr parlamentarischer Anwalt. Ich möchte, dass Bürgerinnen und Bürger über öffentliche Petitionen auch mehr Einfluss auf die Debatten im Plenum bekommen. Das wird das Petitionswesen und die Bürgerbeteiligung in Sachsen deutlich stärken.

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