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Meine Überlegungen zur Eingliederung der Gemeinde Schönteichen zum 1.1.2019!

Erstellt am: 10 April, 2018 | Kommentieren

Am 28. Februar 2018 traf sich erstmalig die Steuerungsgruppe Kamenz zur geplanten Eingliederung der Gemeinde Schönteichen.

Frau Dr. Koch, Dezernentin für Service und Finanzen, erläuterte den Zeitplan, die Notwendigkeit der Ist-/ Bedarfs-Analyse und die Erstellung eines Eingliederungskonzeptes sowie die Mindestinhalte der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Eingliederung.

Am 28. Mai 2018 soll der Auslegungsentwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (kurz: Eingemeindungsvertrag) im Verwaltungsausschuss vorberaten und im Stadtrat Kamenz am 20.06. und im Gemeinderat Schönteichen am 26.06.2018 beschlossen werden. Die öffentliche Auslegung des Eingemeindungs-Vertrages soll vom 2. Juli bis 12. August 2018 (Sommerferien!) erfolgen.

Letztendlich soll der Stadtrat am 19.09. und der Gemeinderat Schönteichen am 24.09.2018 die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Eingliederung der Gemeinde Schönteichen in die Stadt Kamenz beschließen. Am 23. September 2018 finden die Oberbürgermeister-Wahlen in der Stadt Kamenz statt. Nach den Beschlüssen im Stadtrat Kamenz und Gemeinderat Schönteichen muss die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde formell eingeholt werden, so dass die Eingliederung zum 1.1.2019 seitens der Verwaltung geplant ist.

So der Plan der Stadtverwaltung Kamenz in Absprache mit der Gemeindeverwaltung Schönteichen. Das alles klingt erst mal plausibel und geplant. Nur ist diese schnelle Eingliederung auch sinnvoll und im Sinne der Einwohnerinnen und Einwohner beider Kommunen?

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Schönteichen hatten sich im Rahmen eines Bürgerentscheides am 24.09.2017 mehrheitlich für die Eingliederung der Gemeinde Schönteichen in die Stadt Kamenz ausgesprochen. Ich verstehe das Anliegen, weil die kleinen Gemeinden durch die CDU-Landespolitik in Sachsen ausgeblutet wurden.

Mittlerweile gibt es jedoch die Regierungserklärung des neuen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer, in der er formulierte: „Unser Leitgedanke für die Zukunft ist: Kein Zwang zu weiteren Fusionen, sondern Vertrauen in freiwillige Kooperation. Dafür werden wir die rechtlichen Voraussetzungen und finanzielle Unterstützung schaffen.“ Wie sinnvoll ist die zügige Eingemeindung von Schönteichen zum 1.1.2019?

Der Verlust der Selbstständigkeit ist eine schwerwiegende Entscheidung! Die eingemeindete Kommune hat zukünftig viel weniger Mitbestimmungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten. Die Finanzprobleme werden nicht weniger, die Verwaltungswege länger, der Bürgermeister vor Ort geht als wichtiger Ansprechpartner verloren, Schließung von kommunalen Einrichtungen,… – dies sind alles Auswirkungen aus vergangenen Gebietsreformen.

Der Oberbürgermeister Roland Dantz warnte 2011vor einer „Gigantomanie nach dem Motto: „Größer, höher, weiter“. Bürgernähe ist das Wichtigste, deshalb ist es immer am besten, wenn sich die Menschen, die in Kamenz und den umliegenden Ortschaften wohnen, einander zuwenden und aus dieser emotionalen Haltung heraus eine Partnerschaft eingehen. Wer nur finanzielle oder ähnliche Hintergründe im Kopf hat, legt keine guten Fundamente. Es ist wie in einer Ehe – Liebe sollte schon dabei sein.“

Wenn eine partnerschaftliche Eingemeindung in Zusammenarbeit mit den Einwohner/innen entstanden ist, dann kann eine größere Gemeindestruktur auch Synergieeffekte bringen. Nur müssen vorher klar die Vorteile und Nachteile der Eingemeindung auf den Tisch gelegt und die Langzeitwirkungen erörtert werden. Im Ergebnis des Eingemeindungsprozesses entsteht die Eingemeindungsvereinbarung, in dem u.a. die Mitspracherechte der Ortsteile geregelt werden. Zur Sicherung der Identität der bislang selbstständigen Gemeinden muss die Ortschaftsverfassung eingeführt und mit konkreten Rechten versehen werden.

Derzeit gibt es weder eine Ist- / Bedarfs-Analyse noch die offene Diskussion über Vor- und Nachteile der Eingemeindung für die Einwohnerinnen und Einwohner beider Kommunen! Das Eingliederungskonzept wird adhoc von der Verwaltung erstellt. Wo bleibt die Einwohnerbeteiligung am Eingemeindungsprozess?

Laut § 8a SächsGemO sind die Einwohner*innen vor einer Gebietsänderung zu hören. Die Bevölkerung muss gehört werden und dies sollte wenigstens über Einwohnerversammlungen in beiden Kommunen erfolgen. Es kann auch ein Bürgerentscheid zum Eingemeindungsvertrag durchgeführt werden.

Wir brauchen mehr Zeit, Transparenz und Bürgerbeteiligung für den Eingemeindungsprozess. Ich plädiere, wenn die Eingemeindung sinnvoll und notwendig ist, für eine spätere Eingemeindung zum 1.1.2020. Der Erfolg eines Gemeindezusammenschlusses bemisst sich nicht nach der Größe der Einheitsgemeinde, sondern nach deren Leistungsfähigkeit und demokratischer Teilhabe im Sinne aller Einwohner/innen.

Marion Junge, Fraktionsvorsitzende DIE LINKE. Kamenz und stellvertretende Oberbürgermeisterin der Stadt Kamenz

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