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Zielloser Landesentwicklungsplan verfehlt Barrierefreiheit und umweltfreundliche Mobilität!

Erstellt am: 25 Mai, 2012 | Kommentieren


Zur gestrigen Anhörung des Entwurfs des Landesentwicklungsplans und des Landesentwicklungsberichts im Innenausschuss des Sächsischen Landtags erklärt Enrico Stange, Sprecher für Landesentwicklung und Infrastruktur der Fraktion DIE LINKE:

Die Sachverständigen waren sich überwiegend einig: Was fehlt, sind verbindliche Ziele, die es im Landesentwicklungsplan zu erreichen gilt. Weiterhin ist die Frage „Wie sollen diese erreicht werden?“ unzureichend beantwortet.

Hier fand Prof. Dr. Bernhard Müller, Direktor des Leibniz-Instituts für ökologische Raumentwicklung e. V. (IÖR), Dresden, und Universitätsprofessor, deutliche Worte: „Beschwörung von Kooperation allein reicht nicht“, sagte er, als es um die zentrale Frage der interkommunalen Kooperation und Abstimmung auf der regionalen Ebene ging. Eben das sind die „Regionen“, in denen u.a. die künftige Daseinsvorsorge angesichts des Bevölkerungsschwundes organisiert werden muss.

Zielerreichung braucht Evaluierung. Da der Plan quantifizierte Ziele in allen Fragen vermissen lässt, lässt sich eine Zielerreichung oder –verfehlung über ein Monitoring auch nicht feststellen. Insbesondere Aspekte der Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte und ältere Menschen fehlen im aktuellen Entwurf völlig. Hier geht es um die Erreichbarkeit von Daseinsvorsorgeeinrichtungen wie Einzelhandel und ärztlicher Versorgung.

Absolut durchgefallen ist der Planentwurf der Staatsregierung im Bereich Mobilität: Einseitig auf Autoverkehr ausgerichtet und voller Ignoranz gegenüber künftigen Entwicklungen wie steigenden Rohölpreisen oder verändertem Nutzungsverhalten. Der klare Vorrang und ein Wille zu besserer Anbindung durch öffentliche Mobilitätsangebote fehlen – stattdessen findet der Plan hier den Begriff der „Ergänzung“ des Autoverkehrs durch den öffentlichen Verkehr. Dadurch werden sämtliche Nachhaltigkeitsziele verletzt – aber diese finden sich ja sowieso nicht im Plan.

Nach unserer Auffassung muss der Plan daher grundlegend überarbeitet werden. Die bislang eingegangenen zahlreichen Einwendungen von öffentlichen Stellen und Bürgerinnen und Bürgern müssen abgewogen Eingang finden, damit die Anhörung nicht nutzlos war. Danach muss der Plan in der überarbeiteten Variante ohne Hast noch einmal angehört werden.

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