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Wer bestimmt über Sachsens Gemeinde-Landschaft?

Erstellt am: 3 Dezember, 2012 | Kommentieren

In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Gemeindegebietskulisse in Sachsen verändert: 1992 gab es im Freistaat 1.614 selbständige Gemeinden, heute sind es nur noch 458. Ob gesetzlich oder freiwillig „vereinigt“, mit jeder Gemeindefusion ging und geht ein Stück Selbstständigkeit und damit der unmittelbare Einfluss auf die Politik der Gesamt-Gemeinde verloren. Mit dem Verlust von ca. 70 Prozent selbstständiger sächsischer Gemeinden ging auch Demokratie- und Bürgerbeteiligung verloren.

Viele Kommunen beschäftigen sich auch heute – freiwillig oder gezwungenermaßen – mit Gemeinde-Zusammenschlüsse. Im Landkreis Mittelsachsen gibt es bspw. seit drei Jahren ernsthafte Fusionsabsichten von Frauenstein mit den Nachbargemeinden Rechenberg-Bienenmühle und Hartmannsdorf-Reichenau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Verläuft alles nach den Vorstellungen der Beteiligten, könnte die Vereinigung der drei Kommunen zur neuen Stadt Frauenstein zum Jahreswechsel 2012 vollzogen werden. Allerdings steht Sachsens Innenministerium der kreisgrenzen-übergreifenden Fusion ablehnend gegenüber. Noch deutlicher formulierte es Sachsens Ministerpräsident Tillich, der im Mai via „Freie Presse“ verkündete, es werde keine Fusion geben. Plausibel begründet wurde die Ablehnung bis heute nicht.

Folgt man dem Leitbild des Innenministeriums für freiwillige Zusammenschlüsse von Kommunen, sind Kreisübertritte in Ausnahmefällen aber durchaus möglich! Wörtlich heißt es: „Landkreisgrenzen überschreitende Gemeindezusammenschlüsse sind im Ausnahmefall dort möglich, wo bestehende enge funktionsräumliche Verflechtungen und Beziehungen dies rechtfertigen.“ Im Fall von Frauenstein sehen die regionalen Planungsverbände die fusionswilligen Kommunen als Einheit. Die Förderung und weitere Ausgestaltung des Funktionsraumes um das lokale Zentrum Frauenstein entspricht zudem dem Landesentwicklungsplan der sächsischen Regierung.

Viele Einwohnerinnen und Einwohner fusionswilliger Gemeinden sind frustriert und verstehen das politische Agieren der sächsischen Staatsregierung nicht. Dürfen die Gemeinden in Sachsen nun freiwillig fusionieren (entsprechend der Grundsätze für freiwillige Gemeindezusammenschlüsse von Gemeinden im Freistaat Sachsen vom 26. Oktober 2010) oder entscheidet ausschließlich das Innenministerium? Wie ernst nimmt Innenminister Ulbig sich selbst mit seiner Aussage im Vorwort des Leitfadens, wo er schreibt: „Unterstützt durch das Staatsministerium des Inneren und die Landratsämter haben sächsische Gemeinden jetzt die Chance, die notwendigen Strukturveränderungen auf den Weg zu bringen. Besonders wichtig ist es, dass die Entscheidung in den Orten selbst fällt und dass auch nach einer Fusion die Identität der jeweiligen Orte gewahrt bleibt.“

Ich erwarte von Minister Ulbig, dass er seinen Worten endlich Taten folgen lässt. Der Prozess eines freiwilligen Gemeindezusammenschlusses muss durch die Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Gemeinden selber gestaltet und bestimmt werden! Letztendlich entscheiden die Gemeinderäte oder die Bürgerinnen und Bürger mittels Bürgerentscheid über die Zukunft ihrer Einheitsgemeinde. Das Innenministerium und die Landratsämter haben lediglich die Aufgabe, die Gemeinden zu informieren und zu beraten.

Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag fordert die Staatsregierung auf, die Mitspracherechte der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Sie müssen trotz Eingliederung bzw. Vereinigung die Möglichkeit haben, die Entwicklung ihrer Gemeinde mitzubestimmen. Wir unterstützen alle Initiativen, die die Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungsfindung einbeziehen und sich letztendlich dem Votum eines Bürgerentscheids stellen. Darüber hinaus muss die Einwohnerbeteiligung in den Gemeinden gestärkt werden. Die mit den Gemeinde-Zusammenschlüssen verloren gegangene örtliche Identität und Eigenständigkeit kann und muss durch erweiterte Möglichkeiten der Einwohnerbeteiligung in den Ortschaften ausgeglichen werden. DIE LINKE hat deshalb einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Ortschaftsverfassung im Freistaat Sachsen in den Sächsischen Landtag eingebracht. Noch bis Ende 2012 besteht für jede/n die Möglichkeit, sich per Onlineanhörung (www.direktedemokratie-online.de) sich zum Gesetzentwurf zu äußern.

Eine gut funktionierende Demokratie beteiligt ihre Einwohner. Für die Gemeinden heißt das, sie bei wichtigen Entscheidungen zu befragen und sie einzubeziehen. Gebietsänderungen im Rahmen der freiwilligen Gemeinde-Zusammenschlüsse gehören da unbedingt dazu. Unsere Forderung: Keine Gemeinde-Zusammenschlüsse ohne Bürgerbeteiligung!

MdL Marion Junge
Sprecherin für Kommunalpolitik

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