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Was hat ein linker Gesetzesentwurf mit dem Weihnachtsgeschenk der Landesregierung zu tun?

Erstellt am: 3 November, 2011 | Kommentieren


Am gestrigen Vormittag fand die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Anpassung der Wegstreckenentschädigung für Dienstreisen in Sachsen der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag statt. Ziel des Gesetzentwurfes ist eine Anhebung der Wegstreckenentschädigung bei dienstlich veranlassten Fahrten mit den Privatfahrzeugen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.

Seit 10 Jahren gab es keine Anpassung der Reisekosten für Dienstfahrten im Freistaat Sachsen. Die Dienstwege haben sich aber gerade in den vergangenen Jahren aufgrund der Kreisgebietsreform und anderer sogenannter Staatsmodernisierungsmaßnahmen erhöht. Der Autokostenindex (laut ADAC) ist um 17 % gestiegen. Bei Vollkostenberechnung für Nutzung des privaten PKW für Dienstreisen liegt der Kostenaufwand bei 47 Cent pro km. Derzeit werden 30 Cent Wegstreckenentschädigung gezahlt.

Die Staatsregierung verlagert die gestiegenen Unterhaltskosten auf die Beschäftigten im öffentlichen Dienst und spart Geld für die Anschaffung und den Unterhalt von Dienstfahrzeugen! Dies ist nicht hinnehmbar. „Wegstreckenentschädigungen und Entfernungspauschalen müssen endlich den Realitäten angepasst werden“, so auch die Forderung des Sächsischen Beamtenbundes. Die Deutsche Steuergewerkschaft Sachsen sieht ebenso dringenden Handlungsbedarf und hat diesbezüglich schon mehrmals mit dem Finanzminister gesprochen. Ein Signal gab es jetzt – eine Verordnung soll bis Ende 2011 dies neu regeln!

Liebe Landtagsabgeordnete der Regierungskoalition, Sie sind die Legislative, also gesetzgebende Gewalt und nicht Ihre Minister. Sie haben jetzt die Möglichkeit, Ihre Vorstellungen und Änderungsvorschläge in das vorliegende Gesetz einzubringen. Die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen brauchen keine Wohltaten und Geschenke der Landesregierung, sondern Volksvertreter, die wichtige Entscheidungen im Sinne der Mehrheit treffen. Die Änderung des Sächsischen Reisekostengesetzes ist notwendig und darf nicht als Weihnachtsgeschenk des Finanzministers verkommen!

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