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Vergabegesetz für Mindestlohn und Mittelstand – in Sachsen gilt bisher bundesweit unmodernstes Gesetz!

Erstellt am: 9 Mai, 2012 | Kommentieren


Statement des Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE, Dr. André Hahn, bei der Vorstellung des Entwurfs eines neuen sächsischen Vergabegesetzes durch LINKE, SPD und DGB:

Die Landtagsfraktionen der LINKEN und der SPD haben in der vergangenen Woche den Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Vergaberechts im Freistaat Sachsen in den Geschäftsgang des Parlaments eingebracht.

Dieser Entwurf wurde in enger Kooperation mit dem DGB und den Einzelgewerkschaften im Zuge eines fast ein Jahr langen intensiven Diskussionsprozess erarbeitet und wird morgen in 1. Lesung im Landtag verhandelt.

Wir drei hier vorn möchten Ihnen heute gern die Eckpunkte dieser Gesetzesinitiative vorstellen.

Aus Sicht der LINKEN ist eine Neufassung des Vergaberechts in Sachsen wahrlich mehr als überfällig. Das geltende Vergabegesetz für den Freistaat Sachsen stammt vom Juli 2002. Es ist damit das älteste und bei weitem unmodernste Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland.

Lediglich in Bayern gibt es gar kein entsprechendes Gesetz mehr, nachdem das alte 2009 von CSU und FDP ersatzlos aufgehoben wurde. Schleswig-Holstein und Hessen haben zwar ein Vergabegesetz, aber ohne jedwede Bestimmungen zu Tariftreue und Mindestlohn. In Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg sind die dort regierenden Koalitionen gerade dabei, entsprechende Gesetze auf den Weg zu bringen.

Und was einen vergabespezifischen Mindestlohn anbelangt, so gibt es diesen inzwischen in immerhin fünf Bundesländern, zwei weitere Regierungen haben die Einführung fest vereinbart.
Es ist also allerhöchste Zeit, dass auch Sachsen diesbezüglich etwas unternimmt, und da die Regierung wegen der Verweigerungshaltung der FDP wieder einmal nichts tut, muss nun eben die Opposition handeln.

In der Anhörung des Vergabebericht 2010 vor dem Landtagsausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Arbeit sprachen sich sämtliche der geladenen Sachverständigen für eine Reform des sächsischen Vergaberechts aus. Dieser deutlich artikulierten Empfehlung folgen die Fraktionen der LINKEN sowie der SPD mit dem nunmehr eingebrachten Gesetzentwurf.

Wir wollen mit unserem Entwurf endlich auch hier in Sachsen Tariftreue- und Mindestentgeltregelungen einführen, wir wollen den hiesigen Mittelstand fördern, den Gedanken der Nachhaltigkeit durch umweltgerechte Beschaffung unterstützen, die Gleichstellung der Geschlechter und von Menschen mit Beeinträchtigungen begünstigen und den Rechtsschutz für die betroffenen Beschäftigten verbessern.

Der vorliegende Gesetzentwurf gibt Städten, Gemeinden und Landkreisen hier im Freistaat verlässliche Kriterien für ihre Vergabeentscheidungen an die Hand. Zugleich erhalten aber auch die Bieter bei öffentlichen Ausschreibungen Rechtssicherheit, da sie ihre Angebote an feststehenden gesetzlichen Regelungen ausrichten können.

Durch die bei der Vergabeentscheidung einheitlich anzulegende Berücksichtigung sozialer, umweltbezogener oder innovativer Aspekte ist das Gesetz auch dazu geeignet, den derzeit noch existierenden Wettbewerbsverzerrungen entgegenzuwirken. Hinzu kommt der Umstand, dass das geltende sächsische Vergaberecht den rasanten Entwicklungen auf europäischer Ebene inzwischen völlig hinterherhinkt. Der von uns vorgelegte Gesetzentwurf berücksichtigt daher beispielsweise auch die jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zur Vergabe öffentlicher Aufträge in den Mitgliedsstaaten.

Vor dem Hintergrund, dass die öffentlichen Auftraggeber im Freistaat Sachsen zusammen inzwischen jährlich fast eine Milliarde Euro für Lieferungen, Dienstleistungen und Bauarbeiten ausgeben, erfüllen diese mit der Einhaltung und Durchsetzung von sozialen, innovativen und ökologischen Kriterien eine Vorbildfunktion gegenüber den Auftraggebern in der Privatwirtschaft.

Wenn man bedenkt, dass die Zahl der geringfügig Beschäftigten und der Leiharbeiter stetig ansteigt, deren Entgelte so niedrig sind, dass dadurch selbst bei Vollzeittätigkeit kein existenzsicherndes Einkommen gewährleistet ist, erhalten Landkreise, Städte und Gemeinden mit unserem Gesetz nunmehr die Möglichkeit, bei der Entscheidung über den Zuschlag für Aufträge auch die Einhaltung von Tarif- und Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen.

Und das ist aus unserer Sicht auch dringend notwendig. Deshalb sieht unser Gesetzentwurf für Unternehmen, die öffentliche Aufträge erlangen wollen, ein Mindestentgelt von 8,50 EUR pro Arbeitsstunde vor. Bei existierenden Tarifverträgen mit höheren Löhnen gelten natürlich diese. Dies entspricht im Übrigen den Bestimmungen der meisten anderen Bundesländer, in denen es bereits Mindestlöhne gibt. Nordrhein-Westfalen liegt gegenwärtig mit 8,62 EUR an der Spitze, beschlossen im Übrigen durch die rot-grüne Minderheitsregierung mit Unterstützung der LINKEN.

Als erstes Bundesland hat übrigens Berlin einen vergaberechtlichen Mindestlohn eingeführt, und auch hier war es eine gemeinsame Initiative von SPD und LINKEN, die damals die Regierung stellten. Im ersten Anlauf wurde man noch durch den Europäischen Gerichtshof ausgebremst, aber dann wurde doch eine EU-konforme Regelung gefunden. Der Mindeststundensatz lag dabei zunächst bei 7,50 EUR, der aktuelle Koalitionsvertrag von SPD und CDU sieht eine Anhebung auf 8,50 EUR vor.
Von daher befinden wir uns mit unserem Gesetzentwurf durchaus in guter Gesellschaft.

Gesetzentwürfe, die von mehreren Partner eingebracht werden, stellen naturgemäß immer auch einen Kompromiss dar. Das war auch in Brandenburg so, wo wir als Koalitionspartner der SPD ein neues Vergabegesetz mit beschlossen haben, dass eine Untergrenze von 8,00 EUR vorsieht.

Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich darauf hinweise, dass DIE LINKE in ihrem Parteiprogramm perspektivisch für einen Mindestlohn von 10 EUR plädiert, und wir hätten uns für die Vergabe öffentlicher Aufträge durchaus auch weitere soziale Kriterien wie zu Beispiel die Zahl der Ausbildungsplätzen oder die Beschäftigung von ehemals Langzeitarbeitslosen (wie z. B. in Rheinland-Pfalz verankert) vorstellen können, aber sicher haben auch die Sozialdemokraten und die Gewerkschaften noch den einen oder anderen Punkt, der ergänzt werden könnte.

Wir als LINKE stehen jedenfalls zum vorgelegten Gesetzentwurf und appellieren vor allem auch an den Arbeitnehmerflügel innerhalb der CDU, das nun anstehende Verfahren im Parlament konstruktiv zu begleiten und das Gesetz möglichst auch bei der Abstimmung zu unterstützen.

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