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Ulbigs Aussagen zur Entschädigung von Flutopfern gehen an Realität vorbei – Innenminister ignoriert Versicherungsgipfel

Erstellt am: 21 Dezember, 2010 | Kommentieren

Zur Ankündigung von Innenminister Ulbig, dass Sachsen Hochwasseropfer künftig nur noch in Ausnahmefällen entschädigen will, erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn:

Innenminister Ulbig ist offenbar nicht lernfähig: Der sogenannte Versicherungsgipfel der Staatsregierung im Herbst hat erst unlängst zu dem unmissverständlichen Ergebnis geführt, dass 17.000 Wohngebäude im Freistaat überhaupt nicht gegen Hochwasserschäden versicherbar sind. Und nun warnt Herr Ulbig wenige Tage vor Weihnachten die Menschen davor, Versicherungsprämien einsparen zu wollen. Da kann man nur sagen: Auf der Kommandobrücke des Innenministeriums ist offenbar in punkto Hochwasserschutz-Konzepten „Land unter“ angesagt.

Noch dreister ist die Erklärung des Innenministers, dass Hochwasseropfer künftig nur noch in Ausnahmefällen vom Freistaat entschädigt würden. Tatsächlich hat Sachsen bei der Flut 2010 weit weniger als ein Prozent der Gesamtschadenssumme an betroffene Privathaushalte als Direkthilfe gezahlt. De facto haben auch jetzt schon nur in wenigen Ausnahmefällen Menschen wirklich einen relevanten Anteil des Schadens vom Staat erstattet bekommen. Statt organisierter staatlicher Verantwortungslosigkeit muss sich Sachsen endlich für die bundesweite Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung für alle Wohn- und Firmengebäude stark machen. Damit wären alle versichert und die finanzielle Last zugleich für alle verträglich.

Wir werden sehr genau beobachten, wie die vom Finanzministerium zugesagte Bereitstellung der Steuermehreinnahmen für die Beseitigung der Hochwasserschäden vor Ort ankommen wird. Ein Ersatz für wirklich wirksame Direkthilfen, die gerade auch viele schwer flutgeschädigte Privathaushalte gebraucht hätten und nicht bekommen haben, sind diese Mittel allerdings nicht. Deshalb bleibt die Verbesserung der Lernfähigkeit der Staatsregierung die wichtigste Voraussetzung dafür, dass die richtigen Schlussfolgerung aus den Flutkatastrophen gezogen und die Hochwasseropfer künftig nicht mehr im Regen stehen gelassen werden.

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