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Sachsen muss Eigenanteil bei Städtebauförderung auf jeden Fall beibehalten – Antrag der LINKEN eingereicht!

Erstellt am: 9 Juli, 2010 | Kommentieren

Zur Einreichung des Antrages „Programm ‚Stadtumbau Ost’ – Fortsetzung eines Erfolgsprogramms im Freistaat Sachsen sichern!“ der Fraktion DIE LINKE erklärt Enrico Stange, bau- und wohnungs- sowie verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion:

Jetzt heißt es für die Staatsregierung, Farbe zu bekennen. Nach der Ankündigung von Bundesminister Ramsauer, die Städtebauförderung um 50 Prozent zu kürzen, und den darauf folgenden ablehnenden Reaktionen auch aus dem Staatsministerium des Innern und der sächsischen CDU-Fraktion werden wir mit diesem Berichtsantrag nun genauer hinschauen.

Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ist ein erfolgreicher Stadtumbauprozess in allen Regionen des Freistaates eine zentrale Herausforderung für eine nachhaltige Landesentwicklung. Wie die sächsische Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in einem Positionspapier anlässlich des wohnungspolitischen Forums am 1. Juli 2010 in Radebeul richtigerweise festgehalten hat, sind die beiden tragenden Säulen des bisherigen Stadtumbauprozesses in Sachsen das Stadtumbauprogramm Ost und die Altschuldenhilfe. Beide Programme gehen dabei Hand in Hand und können nur erfolgreich fortgeführt werden, wenn sie im vollen Umfang des in der Vergangenheit festgestellten Investitionsbedarfes fortgesetzt werden.

Wer die Fortsetzung dieser bisher erfolgreichen Programme im entsprechenden Umfang in Frage stellt, der gefährdet nicht zuletzt den Erfolg des Stadtumbaus insgesamt. Wir erwarten daher von der Staatsregierung, dass sie nicht nur die Entwicklungen des Wohnungsbestandes im Freistaat Sachsen vor dem Hintergrund des Programms „Stadtumbau Ost“ darlegt, sondern auch aufzeigt, wie sie ihre bisherigen Bekenntnisse zum Programm gegenüber dem Bund wie auch in der tatsächlichen Politik im Freistaat Sachsen zum Ausdruck bringen will.

Wenn die Staatsregierung ihre Ablehnung der Kürzungen der Städtebaumittel durch den Bund wirklich ernst meint, dann muss sie – unabhängig von der Entwicklung der Bundesförderung – zumindest die Bereitstellung des landesfinanzierten Eigenanteils für die Städtebauförderung im bisherigen Umfang ungeschmälert garantieren. Mögliche Kürzungen des Bundes dürfen nicht automatisch zu Kürzungen der Fördermittel durch den Freistaat führen.

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