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Sachsen darf bei Aufklärung des Nazi-Terrors, der von hier ausging, nicht abseits stehen – deshalb jetzt Untersuchungsausschuss!

Erstellt am: 6 März, 2012 | Kommentieren

Zur Vorstellung des Dringlichen Antrags auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen“ erklärt der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Klaus Bartl:

CDU und FDP haben Monate lang alle Angebote einer zügigen Aufklärung der Gründe für das unbehelligte Wirken eines von Sachsen aus agierenden Nazi-Terrornetzwerkes vom Tisch gewischt: Weder eine unabhängige Untersuchungskommission von Landtag und Staatsregierung noch eine Erweiterung des bestehenden Untersuchungsausschusses noch die Einsetzung eines eigenen Untersuchungsausschusses durch alle demokratischen Fraktionen wie im Thüringer Landtag und im Deutschen Bundestag war mit Schwarz-Gelb zu machen.

Daraus haben LINKE, SPD und GRÜNE die einzig vertretbare Schlussfolgerung gezogen und nunmehr selbst den Auftrag für einen Untersuchungsausschuss vorgelegt, über den morgen der Sächsische Landtag entscheiden muss.

Im Gegensatz zum Kabinett Tillich sind die demokratischen Oppositionsfraktionen bei der Aufklärung des naheliegenden Behördenversagens, ohne das die in Sachsen offenbar gut vernetzten Nazi-Terroristen nicht von hier aus ihre beispiellose Mordserie hätten begehen können, handlungsfähig und –willig.

Sachsen als Ausgangsort dieses in der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte einzigartigen Nazi-Terrors muss in enger Zusammenarbeit mit Politik und Behörden in Thüringen und auf Bundesebene einen eigenen Beitrag zur Aufklärung leisten.

Die unlauteren Versuche von Innenminister Ulbig und Vertretern der Koalition, diese parlamentarische Aufklärung mit dem Verweis auf die NPD zu diskreditieren, weise ich als scham- und niveaulos zurück. Die NPD sitzt im Innen- und Rechtsausschuss, wo sie in nichtöffentlichen Sitzungen im Regelfall höchst ausführlich Antworten der Regierungs-Repräsentanten auf alle ihre Fragen erhält. Niemand käme deshalb auf die Idee, diese Ausschüsse aufzulösen.

Im Untersuchungsausschuss geht es um die – in der Regel öffentliche! – Aufklärung des Versagens von Behörden wie Verfassungsschutz, Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Nazi-Terror. Nur so können daraus die richtigen politischen Konsequenzen folgen, die eine Wiederholung solcher Verbrechen in Zukunft unmöglich machen.

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