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Rechte der Tiere auch in Sachsen unzureichend gewährleistet – zehn Jahre Tierschutz im Grundgesetz!

Erstellt am: 16 Mai, 2012 | Kommentieren

Am 17. Mai jährt sich die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das deutsche Grundgesetz zum 10. Mal.

Dazu erklärt Kathrin Kagelmann, tierschutzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

Mit der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz vor zehn Jahren sollten die Rechte der Tiere gestärkt werden. Die Bilanz nach zehn Jahren Staatsziel Tierschutz fällt allerdings wenig euphorisch aus.

Tierschutzvereine und Tierheime in Sachsen stehen vor schier unlösbaren Aufgaben: Sie müssen immer mehr Tiere aufnehmen, erhalten aber nicht einmal die Kosten für staatliche Pflichtaufgaben, wie die Versorgung von Fundtieren, in ausreichendem Maße erstattet.

Die im vorigen Jahr vom Sächsischen Ministerium für Soziales und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag verabschiedete Empfehlung zum Umgang mit Fundtieren hat gezeigt, dass unverbindliche Appelle nicht zur Verbesserung der Lage in den Tierheimen beitragen.

Deshalb ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE  „Maßnahmen zur Verbesserung der derzeitigen Situation im Bereich des Tierschutzes und der Tierheime ergreifen!“ vom 22. September 2010 (Drucksache 5/3743) leider unverändert aktuell.

Neu eingereicht hat DIE LINKE außerdem zwei weitere Anträge: Mit der Forderung nach der Einrichtung des Amtes einer Landesbeauftragten für Tierschutz (Landtags-Drucksache 5/9107) sowie des Verbotes der privaten Haltung von gefährlichen Tieren (Drucksache 5/9106) werden zwei wichtige Forderungen von Tierschutzvereinen in Sachsen zur Diskussion auf parlamentarischer Ebene gestellt.

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