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OVG-Urteil: Friedfertige Demonstranten dürfen nicht gefilmt werden!

Erstellt am: 30 November, 2010 | Kommentieren

Münster (dpa) – Die Polizei darf eine friedliche Kundgebung von Atomgegnern nicht filmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem am gestrigen Tag veröffentlichten Beschluss (Az.: 5A 2288/09).

Auch wenn die Szenen nur in ein Einsatzfahrzeug übertragen und nicht aufgezeichnet werden, sei dieses Vorgehen rechtswidrig.

«Bürger hätten aus Sorge vor staatlicher Überwachung von der Teilnahme an der Versammlung abgeschreckt werden können», heißt es in der Entscheidung zum Demonstrationsrecht. Außerdem hätten sich die Teilnehmer überwacht und eingeschüchtert fühlen können.

Konkret ging es um eine Kundgebung unter dem Motto «Urantransporte stoppen», zu der sich vor zwei Jahren 40 bis 70 Menschen versammelt hatten. Dort hatten die Beamten vorsorglich Aktivisten gefilmt. Diese klagten dann. Die Polizei musste bereits in erster Instanz eine Niederlage einstecken – das OVG lehnte jetzt auch die Berufung ab.

Die Vorschriften lassen nur die Videobeobachtung von Gewalttätern zu, wie es in der Entscheidung heißt. Eine Lösung wäre es demnach gewesen, wenn «eine im Stand-by-Modus geschaltete Kamera erkennbar von der Versammlung abgewendet worden wäre». Bei Bedarf hätte die Kamera dann auf Gewalttäter gerichtet werden können.

Anti-Atom-Initiativen sehen sich bestätigt. Dies sei bundesweit die erste OVG-Entscheidung zu polizeilicher Videobeobachtung auf Demonstrationen, sagte Felix Ruwe von der Initiative «Kein Atommüll in Ahaus» laut Mitteilung. «Immer wieder filmt die Polizei auf Demos, ohne dass Teilnehmer erkennen können, was mit den Aufnahmen nachher passiert. Wir fordern nun als Konsequenz NRW-Innenminister (Ralf) Jäger auf, die Polizei-Kameras auf Demonstrationen abzuschalten und die Versammlungsfreiheit gemäß den OVG-Vorgaben zu schützen.»

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