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Menschenrechte unter Haushaltsvorbehalt – geht gar nicht! Sachsen muss Bundesteilhabegesetz ablehnen!

Erstellt am: 4 Dezember, 2016 | Kommentieren

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Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen, erklärt der behindertenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Horst Wehner:

Am 1. Dezember 2016 beschloss der Deutsche Bundestag das stark umstrittene Bundesteilhabegesetz, mit dem Deutschland eigentlich einen Meilenstein bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention setzen wollte.

Noch am Vorabend wurden Änderungen am Entwurf vorgenommen, denn mit zahlreichen und öffentlichkeitswirksamen Protesten wehrten sich vor allem behinderte Menschen und ihre Organisationen gegen die drohenden Verschlechterungen ihrer Situation.

Diese sind der Tatsache geschuldet, dass Kostendeckelung von Anfang an eine wesentliche Zielgröße war. Nur: Unter diesen Voraussetzungen kann ein besseres Teilhaberecht kaum zustande kommen.

Ich meine, die Durchsetzung von Menschenrechten gehört nicht unter Haushaltsvorbehalt, sie ist eine gesellschaftliche Pflicht. Wir haben Verantwortung für die Herstellung umfassender Barrierefreiheit, die ja nicht nur Menschen mit Behinderungen das Leben in der Gemeinschaft besser ermöglicht, und wir haben auch die Mittel aufzubringen, damit behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen werden können.

Deshalb ist es richtig, dass die Fraktion DIE LINKE im Bundestag den Gesetzentwurf abgelehnt hat. Gleiches sollte die Sächsische Staatsregierung tun, wenn das Bundesteilhabegesetz im Bundesrat am 16. Dezember verhandelt wird. Dazu fordere ich sie auf.

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