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Linksfraktion unterstützt DGB-Kampagne zur Bildungs- freistellung / Gesetzentwurf am Mittwoch im Landtag!

Erstellt am: 24 September, 2018 | Kommentieren

Marion Junge, Sprecherin für Weiterbildung der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag

Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag unterstützen die Kampagne www.zeit-fuer-sachsen.de, mit welcher der sächsische DGB ein Bildungsfreistellungsgesetz für den Freistaat fordert.

Die sächsischen Beschäftigten sollen für bis zu fünf Tage pro Jahr mit Bezahlung freigestellt werden können, um sich individuell fortbilden zu können. „Gemeint sind Seminare zur beruflichen, politischen, ehrenamtlichen, sozialen oder kulturellen Bildung.“

Am Mittwoch berät der Landtag den „Entwurf eines Gesetzes über die Weiterbildung und das lebenslange Lernen im Freistaat Sachsen“ (Drucksache 6/9883), den die Linksfraktion vorgelegt hat. Damit würde der Anspruch auf Bildungsfreistellung für fünf Tage pro Kalenderjahr umgesetzt. Das Recht auf Weiterbildung soll jeder Person „zur freien Entfaltung der Persönlichkeit, zur Mitgestaltung von Gesellschaft und Demokratie sowie zum Erwerb der zur Wahl und Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse und Qualifikationen“ gewährt werden.

Rico Gebhardt, Vorsitzender der Linksfraktion, erklärt:

„Niemand hat jemals ausgelernt! Heute ist weitestgehend anerkannt, dass lebenslanges Lernen notwendig ist, und es sollte sich nicht auf Kenntnisse beschränken, die unmittelbar mit dem eigenen Beruf zu tun haben. So wie Bayern lässt der Freistaat Sachsen die Beschäftigten allerdings bisher mit diesem Anspruch allein. Das wollen wir ändern und wie der DGB erreichen, dass auch in Sachsen endlich ein Bildungsfreistellungsgesetz eingeführt wird. Der Blick über den Tellerrand ist nötig, zumal sich die Welt auch in puncto technischer und wissenschaftlicher Neuerungen immer schneller dreht.“

Marion Junge, Sprecherin für Weiterbildung, fügt hinzu:

„Lebenslanges Lernen muss besonders gefördert werden. Deshalb streiten wir für eine flächendeckende Weiterbildungslandschaft. Die Volkshochschulen und andere Bildungsträger sollen mithelfen, den auch von uns geforderten Rechtsanspruch auf fünf bezahlte Bildungstage für Beschäftigte in Sachsen umzusetzen. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit bis zu 50 Beschäftigten, die eine Bildungsfreistellung beanspruchen, sehen wir auf Antrag einen finanziellen Ausgleich aus dem Landeshaushalt vor. Im Vergleichsland Rheinland-Pfalz, wo es einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung gibt, wurde hierfür 2014 pro Person und Kalendertag eine Pauschale von 57,95 Euro gezahlt. Insgesamt flossen 2014 in Rheinland-Pfalz 370.923 Euro zu diesem Zweck. Das würde auch Sachsen keineswegs finanziell überfordern.“

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