• Sliderbilder_16
  • Sliderbilder_17
  • Sliderbilder_18
  • Sliderbilder_19
  • Sliderbilder_20
  • Sliderbilder_21
  • Sliderbilder_23
  • Sliderbilder_22
  • Sliderbild_2_bleibt
  • Sliderbild_3
  • Sliderbild_4
  • Sliderbild_6
  • Sliderbild_7
  • Sliderbild_8
  • Sliderbild_9
  • Sliderbild_10_bleibt
  • Sliderbild_11
  • Sliderbild_14
  • Sliderbild_15

LINKE fordern Stärkung der Ortschaftsverfassung!

Erstellt am: 12 Mai, 2013 | Kommentieren


Einschneidende Veränderungen der sächsischen Gemeindestruktur führten in den vergangenen 20 Jahren zu einem spürbaren Abbau der Demokratie. 1614 selbständige Gemeinden gab es in Sachsen im Jahr 1992. Nach der gesetzlichen Gemeindegebietsreform und freiwilligen Zusammenschlüssen sind es nur noch 438 (Stand 1.1.2013).

Aus über 70 % der Gemeinden in Sachsen wurden Ortsteile. Sie verloren ihre Selbstständigkeit und damit ihren unmittelbaren Einfluss auf die Politik in der eigenen Gemeinde. Die Wahrnehmung der Interessen ihrer Bürgerinnen und Bürger wurde eine Ermessensfrage der nun zuständigen Gemeinderäte beziehungsweise Bürgermeister.

Der Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger wurde die Möglichkeit der unmittelbaren Einflussnahme auf die Lokalpolitik genommen. Das Gefühl für die Gemeinde, in der man zu Hause ist, schwand. Unter den Einwohnerinnen und Einwohnern bisher selbständiger Ortsteile breitet sich zunehmend politisches Desinteresse aus.

Dem sollen Neuregelungen in der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen entgegenwirken. Dazu hat die Fraktion DIE LINKE im Dialog mit Kommunalpolitikern der betroffenen Gemeinden dem Sächsischen Landtag Änderungen des Kommunalrechtes vorgeschlagen. Sie wollen in den neu entstandenen Gemeindestrukturen kommunale Selbstverwaltung und Mitsprache stärken.

Dazu erhalten bisher unverbindliche Festlegungen der Sächsischen Gemeindeordnung verbindlichen Charakter. Die Aufgaben und Befugnisse der zu wählenden Ortschaftsräte sollen erweitert werden. Die Ortschaftsräte erhalten durch die Gesetzesnovelle Anhörungs-, Vorschlags-, Antrags-, Widerspruchs- und Budgetrechte. Die Bürgerinnen und Bürger sollen mittels Bürgerbegehren und Bürgerentscheid über die Einführung der Ortschaftsverfassung mitentscheiden.

Im Juli 2012 begründete Genossin Marion Junge vor dem Sächsischen Landtag diese Vorschläge. Am 2. Mai diesen Jahres – also nach Redaktionsschluss – fand eine öffentliche Anhörung dieses „Gesetz zur Stärkung der Ortschaftsverfassung im Freistaat Sachsen“ im Innenausschuss statt. Wird das Ergebnis Demokratie fördern oder ihren Abbau als gewollt bestätigen? Wir informieren in der Juni-Ausgabe.

Günter
(veröffentlicht im Lausitzer Linksdruck, Mai 2013)

Kommentare

Schreibe eine Antwort





  • Pflegenotstand stoppen!

  • Für Frieden und Abrüstung

  • Kategorien

  • Archive

  • Links

  • Schlagwörter

  • RSS-Feed

  • Login