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LINKE beantragt Sondersitzung des Rechtsausschusses – keine weitere Kriminalisierung von Engagement gegen Nazis!

Erstellt am: 3 Februar, 2010 | Kommentare deaktiviert für LINKE beantragt Sondersitzung des Rechtsausschusses – keine weitere Kriminalisierung von Engagement gegen Nazis!

Zur heutigen Erklärung des FDP-Justizministers Dr. Jürgen Martens „Vorbereitung der sächsischen Justiz für den 13. Februar 2010 in Dresden“ erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Klaus Bartl:

So tief wie Dr. Jürgen Martens ist in der jüngeren bundesdeutschen Geschichte kaum ein Liberaler gefallen – vom verlässlichen Verteidiger der Freiheits- und Bürgerrechte zum rechtskonservativen Polarisierer im Bandmann-Stil („Tummelplatz von rechtsextremen Ideologen und linken Chaoten“). Dabei gerät das eigentliche Problem des 13. Februar in Dresden aus dem Blickwinkel: der schamlose Missbrauch des Gedenkens der Dresdner an die Zerstörung ihrer Heimatstadt vor 65 Jahren ausgerechnet durch den europaweit größten Aufmarsch der Nazis, die sich in der Nachfolge derer befinden, die jenen verbrecherischen Krieg vom Zaun gebrochen haben, dem letztlich auch Dresden zum Opfer fiel.

Die heute Verlautbarung des ehemals liberalen sächsischen Justizministers ist aber auch aus einem ganz anderen Grund völlig daneben: Die Staatsanwaltschaft ist nicht der verlängerte Arm der Regierungspolitik bzw. sollte es nicht sein. An der nötigen Distanz gab es ja gerade in Sachsen in den vergangenen Jahren wiederholt berechtigte Zweifel. Um so unverantwortlicher ist es, dass sich nun der Justizminister anmaßt, im Namen der Richter und Staatsanwälte zu sprechen. Nach der Beschädigung der Versammlungsfreiheit durch das neue Versammlungsgesetz wird nun sogar die Unabhängigkeit der Justiz angegriffen.

Wenn das Ansehen Sachsens am 13. Februar nicht zusätzlich schweren Schaden nehmen sollte, muss der Justizminister unverzüglich auf den Pfad der rechtsstaatlichen Tugend zurückkehren. Wir haben für Freitag eine Sondersitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses des Landtags beantragt – mit dem Ziel, dass zivilgesellschaftliches Engagement nicht weiter kriminalisiert wird und die offenkundigen Mängel des Versammlungsgesetzes behoben werden.

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