Landtag erneut mit Strafverfolgung von Abgeordneten wegen Protest gegen Naziaufmarsch in Dresden befasst!
Erstellt am: 12 September, 2012 | Kommentieren
Der Protest gegen den europaweit größten Naziaufmarsch in Dresden ist erneut ein Fall im Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschuss des Sächsischen Landtags.
Am Donnerstag, dem 13. September 2012, um 9 Uhr muss sich das Gremium mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Aufhebung der Immunität des Abgeordneten der LINKEN, Falk Neubert, befassen.
Ihm wirft die Dresdner Strafverfolgungsbehörde vor, sich am 19. Februar 2011 auf der Kreuzung Fritz-Löffler-Straße/ Reichenbachstraße mit bis zu 1.700 Menschen an der Blockade des Naziaufmarsches beteiligt zu haben. Dies sei ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.
Dazu erklärt Falk Neubert, medienpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:
„Zusammen mit Tausenden anderen Demonstranten habe ich friedlich und gewaltfrei gegen die von Neonazis seit vielen Jahren praktizierte Instrumentalisierung der Bombardierung Dresdens protestiert. Wir haben damit die im Grundgesetz garantierten Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrgenommen. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft ist eine Kriminalisierung antifaschistischen Protestes, die nicht hingenommen werden darf. Dagegen werde ich mich juristisch und politisch zur Wehr setzen – auch im Interesse der vielen anderen Menschen, die sich aus Überzeugung dem Naziaufmarsch entgegengestellt haben.“
Auch dem Landtagsabgeordneten der LINKEN, Klaus Bartl, wirft die Staatsanwaltschaft – nunmehr quasi nachholend mit Bekanntgabe erstmals im Juni 2012 – in derselben Angelegenheit einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vor. Wie Neubert hat Bartl dem „Angebot“ der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen, nicht zugestimmt. Daher wird sich der Ausschuss zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich auch mit der „Causa Bartl“ befassen müssen.
Dazu erklärt Klaus Bartl, verfassungs- und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:
„Als Antwort auf die Flut von Verfahren, die die Dresdner Staatsanwaltschaft nach dem erneuten Scheitern des europaweit größten Naziaufmarsches durch massiven zivilgesellschaftlichen Protest eingeleitet hat, kam es zu einer Verständigung unter den Nazigegnern: Es sollen zwar nicht des Prinzips halber Tausende Gerichtsverhandlungen stattfinden, aber auf jeden Fall gerade von Abgeordneten einige Musterprozesse geführt werden, da wir von der Unrechtmäßigkeit des Vorgehens der Staatsanwaltschaft überzeugt sind. Deshalb konnte ich als Rechtspolitiker meiner Fraktion einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage nicht zustimmen.
Die Polizei hatte uns am Ort des Geschehens per Lautsprecher mitgeteilt, dass wir im Falle des Verbleibens eine Ordnungswidrigkeit begehen würden. Die Staatsanwaltschaft behauptet nun eine Straftat – das passt nicht zusammen.“
Schlagwörter: Fraktion DIE LINKE.Sachsen > Gegen Rechtsextremismus
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