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Kommunalrechts-Gesetzentwurf von CDU und FDP noch nicht beschlussfähig – Sommerpause für Korrekturen nutzen!

Erstellt am: 8 Juli, 2013 | Kommentieren


Zur im Innenausschuss durchgeführten Anhörung von Experten zum Entwurf des „Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts“, Drucksache 5/11912, der CDU- und FDP-Fraktion erklärt die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE Marion Junge:

Die Experten äußerten sich übereinstimmend positiv zu den im Gesetzentwurf enthaltenen Bereinigungen des Kommunalrechts, die sich aus praktischen Erfahrungen der zurückliegenden Rechtsanwendung ergaben.

Daneben blieben viele Vorschläge in der Kritik. Dazu gehören

  • der Ausschluss aller Bediensteten des Rechnungshofes vom Amt des Gemeinderates
  • die Möglichkeit für Angehörige und Geschäftspartner des Bürgermeisters, Mitglied des Gemeinderates zu sein
  • die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für Stadtrats- und Kreistagsfraktionen
  • die halbherzige Neuregelung für den 2. Wahlgang bei Bürgermeister- oder Landratswahlen
  • die willkürliche Anhebung der Altersgrenze für Bürgermeister- und Landräte auf 72 Jahre
  • die vorgesehenen Verschärfungen im Gemeindewirtschaftsrechtsrecht
  • eine fehlende Regelung zum gemeindlichen Wettbewerbsunternehmen.

Neben dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag wiesen weitere Experten auf schwerwiegende Mängel am Gesetzentwurf hin. Zusätzlich zu den Inkonsistenzen zwischen Gesetzestext und Begründung sowie gänzlich fehlenden Begründungsteilen sind auch verfassungsrechtliche Fragestellungen aufgeworfen worden.

Die Vielzahl der von den Kommunalrechtsexperten formulierten Kritikpunkte und Änderungsvorschläge macht eine grundlegende Überarbeitung und Neuvorlage der Gesetzesnovelle notwendig. CDU und FDP als Gesetzeseinbringer sind nun gefordert, die Sommerpause zu nutzen, um Nacharbeiten zu erledigen und dem Innenausschuss eine beschlussfähige Vorlage zuzuleiten.

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