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Kommunale Investitionspauschale dringend notwendig – Städte- und Gemeindetag teilt Bedarfsprognose der LINKEN

Erstellt am: 9 September, 2010 | Kommentieren

Zur Forderung des Präsidenten des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, Christian Schramm, nach einer Investitionspauschale für die Kommunen außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes (siehe „Leipziger Volkszeitung“ am 3.09.2010) erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn:

Ich hatte in der Rede zur 1. Lesung des Doppelhaushaltes 2011/2012 festgestellt: „Die Kommunen müssen faktisch aufhören zu investieren. Ihre Investitionskraft schrumpft im Jahr 2011 um 67% – berücksichtigt man die bis 2010 zur Verfügung stehenden Konjunkturmittel, ist sogar ein Einbruch von 82% zu konstatieren!

Für die Fraktion DIE LINKE steht fest, dass die investive Seite der Kommunalhaushalte gestärkt werden muss.

Wir werden uns deshalb im Haushaltsverfahren für die Einrichtung einer Investitionspauschale von jährlich mindestens 75 Mio. Euro stark machen.“ Mit unserer Bedarfsprognose lagen wir offenbar richtig, und ich gehe nach der aktuellen Wortmeldung von Herrn Schramm davon aus, dass die kommunalen Spitzenverbände diesen Bedarf, den Herr Schramm auf bis zu 150 Millionen Euro für den Doppelhaushalt beziffert, bei der Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses am 5. Oktober geltend machen werden.

Der Landtag hat selbstverständlich das Recht, den im Mai zwischen kommunalen Spitzenverbänden und Finanzminister gefundenen FAG-Kompromiss zu korrigieren. Dies ist notwendig, um die Investitionskraft der Kommunen zu erhalten. Damit kann auch das Szenario noch abgewendet werden, dass ich in meiner Haushaltsrede beschrieben habe: „CDU und FDP kürzen ohne Sinn und Verstand, bei den Investitionen, bei den Kommunen, bei der sozialen Infrastruktur. Bisweilen drängt sich Eindruck auf, sie wollten den Aufbau Ost seit Ende der DDR wieder zurück abwickeln. Und das alles nur, damit das Land ja keinen Cent Kredit aufnimmt – während die Kreise, Städte und Gemeinden genötigt werden, sich immer stärker zu verschulden. Sie lassen Gemeinde- und Kreisräte, Bürgermeister und Landräte die Drecksarbeit machen.“ Deshalb begrüße ich es, dass der Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages neben dem drohenden Ausfall von Investitionen auch auf das Risiko einer höheren Neuverschuldung der Kommunen hingewiesen hat.

Auch deshalb darf der in den Landtag eingebrachte Doppelhaushalts-Entwurf der Staatsregierung so nicht beschlossen werden. Die Aushöhlung der kommunalen Investitionskraft würde sie soziale Infrastruktur in Sachsen in Frage stellen und muss deshalb gestoppt werden! Ministerpräsident Tillich ist gefordert, die Selbstverwaltung der Kommunen zu erhalten, was mit dem von ihm zu verantwortenden Haushalts-Entwurf offenkundig nicht möglich ist.

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