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Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts eröffnet sächsischen Kommunen mehr Spielraum bei wirtschaftlicher Betätigung!

Erstellt am: 6 März, 2013 | Kommentieren


Anlässlich der Einbringung des Entwurfes eines „Gesetzes zur Einführung der kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts im Freistaat Sachsen“, Landtagsdrucksache 5/11427, erklärt Marion Junge, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

Durch die Einführung der kommunalen Anstalt erhalten die sächsischen Kommunen ein zusätzliches Instrument für die Gestaltung ihrer Kommunalunternehmen.

Mit der Umsetzung transparenter Unternehmensentscheidungen, einer zielgerichteten Unternehmenssteuerung sowie der angemessenen Einbindung der kommunalen Hauptorgane in Unternehmensangelegenheiten können die Schwierigkeiten bei der Nutzung der GmbH-Form überwunden werden.

Wie die private Rechtsform bietet die kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts eine größere Selbstständigkeit als der Eigenbetrieb. Mit einer aktiven Ausnutzung der vom Gesetzgeber beabsichtigten offenen Ausgestaltung des neuen Rechtsinstituts können die Gemeinde- bzw. Kreisräte bei Gründung von oder der Umwandlung in die kommunale Anstalt durch passgenaue Formulierung der Unternehmenssatzung die erforderlichen Einwirkungsmöglichkeiten und für die Unternehmensorgane notwendigen Freiheiten für die Erfüllung ihrer Aufgaben sichern.

Die kommunale Anstalt eignet sich auch für interkommunale Kooperationen, da mehrere Gemeinden oder Landkreise gemeinsam eine Anstalt errichten können. Damit wird auch ein geeignetes Instrument für Re-Kommunalisierungen bereitgestellt.

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