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Keine unrechtmäßige Gemeindegebietsreform – Effizienz der Einheitsgemeinde ungeklärt!

Erstellt am: 15 Juni, 2010 | Kommentieren

Bis heute läuft die Anhörung der Verbände zum Entwurf der Staatsregierung für eine Gemeindegebietsreform im Wege vermeintlicher Freiwilligkeit. In dieser Sache hat heute die Fraktion DIE LINKE Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) einen Brief geschrieben, zu dem der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Klaus Bartl, erklärt:

Was die Staatsregierung will, ist ohne Gesetzesänderung und damit Beteiligung des Landtags als Gesetzgeber unrechtmäßig. Der in den „Grundsätzen für freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden im Freistaat Sachsen“ festgelegte Vorrang für die Bildung von Einheitsgemeinden, die künftig keiner Genehmigung durch Rechtsaufsichtsbehörden bedürfen sollen, auf Kosten bestehender Verwaltungsgemeinschaften, verstößt zudem gegen Artikel 88 Absatz II der Landesverfassung. Die Verfassung bestimmt zweifelsfrei, dass im Fall eines Zusammenschlusses zur Einheitsgemeinde entweder eine Genehmigung erteilt werden oder ein Gesetz dafür vorliegen muss.

Auch die Festlegung von Mindestgrößen für Gemeinden von 5.000 Einwohnern bzw. sogar 8.000 im so genannten Verdichtungsraum um die Oberzentren – und das noch bezogen auf das Jahr 2025 – verstößt gegen den Gesetzesvorbehalt, festgelegt im Absatz IV des Artikels 88 der Sächsischen Landesverfassung. Wir fordern daher die Staatsregierung auf, vor Abschluss des Meinungsbildungsprozesses des Landtag keine eigenen Grundsätze für Genehmigungen aufzustellen. Der Innenausschuss hat für den 21. Oktober 2010 eine Sachverständigenanhörung zum Antrag „Konzepte der Staatsregierung für eine neue Gemeindegebietsreform im Freistaat Sachsen offenlegen – Beteiligung des Landtags und der Öffentlichkeit sicherstellen!“ anberaumt. Bis zu dieser Anhörung müssen die geplanten Verwaltungsvorschriften auf Eis gelegt werden.

Die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Marion Junge, ergänzt:

Den Nachweis, dass die Einheitsgemeinde „die aus verwaltungsorganisatorischer und –wirtschaftlicher Sicht effektivste Form der Erledigung bürgernaher kommunaler Verwaltungsarbeit“ (siehe Antwort auf Kleine Anfrage) ist, muss die Staatsregierung erst erbringen. Das ist bisher ebenso wenig geschehen wie die von uns wiederholt geforderte Evaluierung der seit 1998 durchgeführten Kreis- und Gemeindegebietsreformen. Auch ein Leitbild „freiwilliger Zusammenschlüsse“ ist nicht zu erkennen. Für uns hat der Erhalt der Identität der Gemeinden Vorrang vor unseriösen und übers Knie gebrochenen Vorgaben von oben.

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