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Keine Risikogeschäfte von Kommunen mit Steuergeldern – Staatsregierung muss dubiose Zinswetten unterbinden!

Erstellt am: 8 Juni, 2011 | Kommentieren


Zur heutigen Beratung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags über den Antrag „Risiken im kommunalen Finanzmanagement begrenzen – Einsatz von hoch spekulativen Zinsderivaten durch die Kommunen beenden!“ (Drucksache 5/5485) der Fraktion DIE LINKE erklärt die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Marion Junge:

Im aktuellen Rechnungshofbericht (Drucksache 5/3933, Prüffeststellung 32) werden Kommunale Zinsderivate als ein zum Abbau der Verschuldung sowie der Begrenzung der Neuverschuldung ungeeignetes Mittel beurteilt. Fünf Landkreise, 26 Städte und sechs Gemeinden in Sachsen haben in den vergangenen zehn Jahren Derivate-Verträge abgeschlossen (laut Kleiner Anfrage der SPD – Drucksache 5/3770), mit heute erheblichen finanziellen Verlusten.

Beispiel Riesa: Derzeit beläuft sich das Minus der Zins- und Währungswetten auf 8,3 Millionen Euro, bei Gewinnen von 3,3 Mio. € seit 2003, so dass derzeit ein Verlustgeschäft in Höhe von ca. 5 Mio. € zu verbuchen ist. Die Fraktion DIE LINKE fordert die Staatsregierung auf, über bisherige Aktivitäten aus so genannten alternativen Refinanzierungsinstrumenten zu berichten. Der bloße Verweis auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion reicht nicht aus. Wir halten einen ausführlichen Bericht seitens der Landesregierung für dringend erforderlich.

Auch die Rechnungshöfe von Bund und Ländern haben die Kommunen eindringlich vor riskanten Zinswetten gewarnt. Grundsätzlich halten die Rechnungshöfe Zinswetten nur in wenigen Fällen für vertretbar – wenn zum Beispiel das Risiko einer Zinsänderung ausgeschaltet werden soll. Deshalb sehen wir als Fraktion DIE LINKE dringenden Handlungsbedarf, um künftig das Eingehen solcher Risiken im Bereich der öffentlichen Haushalte und öffentlichen Beteiligungen zu unterbinden. Kommunen dürfen Risikogeschäfte mit Steuergeldern nicht weiter eingehen!

Der Landtag als Gesetzgeber hat hier Initiativrecht und sollte die Staatsregierung beauftragen, ein Verbot der Anwendung derivater Finanzinstrumente durch die sächsischen Kommunen gesetzlich umzusetzen. Laut Stellungnahme des Innenministeriums werden durch die Sächsische Staatsregierung keine derivativen Geschäfte mehr abgeschlossen. Dies muss auch für die kommunale Ebene gelten. Des weiteren halten wir ein Kompetenzzentrum „Kommunale Zinsderivate“ bei der Landesdirektion Sachsen für notwendig, um die sächsischen Kommunen bei der Beendigung der Zinsderivatgeschäfte zu beraten und zu unterstützen.

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