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Keine Eingemeindung ohne Bürgerbeteiligung!

Erstellt am: 1 Februar, 2017 | Kommentieren

Der mögliche Verlust der Selbstständigkeit der Gemeinde Schönteichen und die größere finanzielle Belastung der Stadt Kamenz muss mit den Bürger*innen vorbereitet, diskutiert und beschlossen werden!

Laut Sächsischer Gemeindeordnung sind die „Heiratswilligen“ verpflichtet, die Bürger*innen beider Kommunen zu beteiligen.

Es sollte eine Arbeitsgruppe Eingemeindung gebildet werden, in der Vertreter aus der Verwaltung, des Gemeinderates, von Vereinen und Bürgerinitiativen schrittweise den Eingemeindungsvertrag öffentlich verhandeln und die Bürger*innen letztendlich durch einen Bürgerentscheid an der Willensbildung beteiligen.

Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hat Handlungsempfehlungen beim Prozess eines freiwilligen Gemeindezusammenschlusses veröffentlicht, die für eine Eingemeindung mit ausreichender Bürgerbeteiligung in den beteiligten Kommunen steht.

Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag empfiehlt den Gemeinden ihre Selbstständigkeit nicht vorschnell aufzugeben. Das Für und Wider eines freiwilligen Zusammenschlusses von Gemeinden muss vor Ort eingehend und unter Beachtung der Langzeitwirkung debattiert und mit den Bürger/innen entschieden werden.

Dabei ist die Verfassungslage eindeutig: Nach Art. 88 Abs. 2 Satz 3 SächsVerf muss die Bevölkerung der unmittelbar betroffenen Gebiete vorher gehört werden. Am Ende einer breiten und umfassenden Debatte um das Für und Wider des Gemeindezusammenschlusses sollte ein Bürgerentscheid stehen, durch welchen allen Einwohnern der betroffenen Gemeinden die Gelegenheit gegeben wird, klar zu votieren.

Presseveröffentlichungen zum Thema „Eingemeindung von Schönteichen oder/und Oßling“:

 

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