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In Sachsen sparen und auf Bundesebene unkalkulierbaren Risiken zustimmen – das passt einfach nicht zusammen!

Erstellt am: 11 Juli, 2012 | Kommentieren

Erwiderung des Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE, Dr. André Hahn, auf die Regierungserklärung von Ministerpräsident Tillich zum Thema: „Solidität und Solidarität: Richtschnur Sachsens auch bei Fiskalpakt und ESM“ am 11.7.2012  

– Es gilt das gesprochene Wort – 

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete,

Herr Ministerpräsident,  

das war dann wohl die kürzeste Regierungserklärung in der Geschichte des Sächsischen Landtages. Dem komplexen Thema war das ganz sicher nicht angemessen. Es ist doch geradezu absurd, dass sie die offenkundig vorhandenen Risiken durch Fiskalpakt und ESM in Ihrer Rede vollständig ausgeblendet haben. 

Besondern eine Aussage von Ihnen fand ich bemerkenswert. Sie sagten: „Die Schuldenbremse ist richtig. Also kann der Fiskalpakt nicht falsch sein.“ Lieschen Müller hätte sicher ihre helle Freude daran, aber so simpel ist Politik leider nicht.  

Herr Ministerpräsident, Sie hatten die Fraktionsvorsitzenden vor der Abstimmung im Bundesrat zu einem Gespräch in die Staatskanzlei eingeladen, um sie über die Haltung der Regierung zu den Themen Fiskalpakt und ESM zu unterrichten.

Ich finde, das ist vernünftiger parlamentarischer Stil und auch schon deshalb positiv anzumerken, weil es ansonsten mit der politischen Kultur hier in Sachsen bekanntlich nicht zum Besten steht. 

In der Sache selbst haben Sie mich, haben Sie meine Fraktion allerdings nicht von der Richtigkeit Ihrer Entscheidung im Bundesrat überzeugen können.

Ihre heutige Regierungserklärung brachte leider auch keine neuen Erkenntnisse, und da Sie die vorhandenen Risiken eben verschwiegen haben, ist es nun wohl an mir, das Notwendige zu sagen.

Für uns war und ist der Fiskalpakt nicht zustimmungsfähig. Wir halten ihn ebenso wie den ESM-Vertrag für einen Verstoß gegen das Grundgesetz, und deshalb hat die Bundestagfraktion der LINKEN eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und zugleich den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, durch die dem Bundespräsidenten die Ausfertigung der beschlossenen Gesetze untersagt werden soll. 

Und wir befinden uns dabei ja durchaus in guter Gesellschaft.

Dabei meine ich natürlich nicht in erster Linie den CSU-Bundestagsabgeordneten Gauweiler, sondern die Verfassungsbeschwerde des Vereins „Mehr Demokratie“, der sich inzwischen schon über 23.000 Menschen angeschlossen haben und die vor Gericht von Herta Däubler-Gmelin vertreten wird, die für die SPD bis 2002 immerhin als Bundesjustizministerin tätig gewesen ist. 

Und dann gibt es ja noch den Brief von mehr als 200 Wirtschaftsprofessoren, die die Entscheidungen des letzten EU-Gipfels rundweg als „falsch und gefährlich“ einstufen und vor allem vor dem Weg in eine Bankenunion warnen. 

Ich mache mir diese Erklärung inhaltlich nicht zu eigen und habe im Normalfall z.B. mit Prof. Sinn auch nicht allzu viel im Sinn oder besser gemein, zumal ich im Gegensatz zu ihm ein klarer Befürworter des Euro bin. Aber irgendwann müssten doch die Koalitionäre von CDU und FDP in Berlin wie hier in Dresden nachdenklich werden und merken, dass sie auf einem Irrweg sind, wenn selbst jene, auf die sie sich sonst so gern berufen, Ihre Politik entschieden ablehnen. 

Für meine Fraktion sage ich ganz klar:

Wir brauchen in der Tat keine Bankenunion, wir brauchen eine Europäische Union für die Menschen! Wir brauchen eine abgestimmte Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik, aber eben auch soziale Standards, die sich an den fortschrittlichsten Ländern in Europa orientieren.

Und wir brauchen ein Europäisches Parlament mit deutlich mehr Kompetenzen, als das bislang der Fall ist. Politische Entscheidungen, die das Leben von Millionen Menschen zum Teil sogar existenziell beeinflussen, dürfen nicht länger hinter verschlossenen Türen allein von den Regierungschefs der Mitgliedsländer ausgehandelt werden. Über wichtige Fragen müssen endlich auch in Deutschland Volksentscheide stattfinden.

Herr Ministerpräsident,

in Erwiderung auf Ihre Regierungserklärung erscheint eine Gesamtbetrachtung zum Gesetzespaket, das am 29. Juli im Bundestag und im Bundesrat beschlossen wurde, unumgänglich. Ich beginne mit dem Nachtragshaushalt des Bundes zur Finanzierung des ESM.  

Mit diesem Nachtragshaushalt ist die Behauptung, die die Bundeskanzlerin und der Bundesfinanzminister immer wieder gern streuten, dass wir nur bürgen und haften würden und höchstwahrscheinlich nicht zahlen müssen, endgültig als Legende aufgeflogen.

Der vorgesehene Nachtragshaushalt dient im Kern dazu, die Finanzierung der für 2012 vorgesehenen Bareinlage Deutschlands für den „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ (ESM) in Höhe von 8,69 Milliarden Euro sicherzustellen. Der ESM ist Teil des sogenannten Euro-Rettungsschirms und soll ab Mitte 2012 nach Einschätzung seiner Konstrukteure die Stabilität des Euro-Raums ohne zeitliche Befristung sichern und Staatspleiten von Euro-Ländern abwenden helfen.

Diese 8,7 Milliarden Euro sind also komplett kreditfinanziert  –  wie war das noch mal mit der Schuldenbremse, Herr Ministerpräsident? 

Die zweite Legende, über die geredet werden muss, ist das sogenannte Königsrechts des Parlaments, über den Etat seines Landes eigenständig bestimmen zu können.

=> Der ESM verletzt das Haushaltsrecht des Bundestages. Daran bestehen für uns keinerlei Zweifel. Bei der Abstimmung über den ESM-Vertrag war dem Bundestag nicht bekannt, welche Haftungssumme er letztlich bewilligt. Zwar sieht der Vertrag einen Deckel von 700 Mrd. Euro vor, aber wenn dieser Deckel doch nicht ausreichen sollte, besteht faktisch eine Nachschusspflicht – und zwar unabhängig von dem in Artikel 2 des ESM-Ratifizierungsgesetzes vorgesehenen Vetorecht des Bundestags.

=> Der ESM höhlt die ohnehin kleiner werdenden Spielräume nationaler Parlamente und des Europaparlaments, politisch eigenständig gestalten zu können, immer weiter aus. Die Erfahrung der überwältigenden Mehrheit der Menschen in der europäischen Union ist, dass sie in der Krise nicht gefragt werden. Nationale Parlamente werden genötigt, gegen den überwiegenden Willen ihrer Wählerinnen und Wähler sozial ungerechte und die Krise verschärfende Kürzungsprogramme zu beschließen sowie Steuergelder für als falsch empfundene Rettungsschirme bereitzustellen. 

=> Und schließlich: Der ESM-Vertrag soll mit dem Fiskalvertrag („Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion“) verknüpft werden. Dieser Vertrag verpflichtet die Euro-Länder zur Einführung nationaler Schuldenbremsen, mit der die jeweilige, um Konjunktureffekte bereinigte Neuverschuldung, auf 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) begrenzen werden soll.

Die dritte Legende findet sich im Titel der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten: „Sachsen verhält sich solidarisch“.

Ich frage: Was verstehen Sie denn unter Solidarität, Herr Tillich? 

Die Regelungen der Verträge sind eindeutig:

Wenn die Schuldenbremse nicht eingehalten wird, sollen Strafzahlungen verhängt werden. Im Ergebnis verlieren die Euro-Länder praktisch ihre Haushaltssouveränität. Die geforderten  Ausgabenkürzungen führen letztlich zu verschärftem Sozialabbau sowie zur Privatisierung öffentlichen Eigentums und öffentlicher Leistungen.

Die mit der Gewährung von „Rettungshilfen“ verbundenen Auflagen führen in den betroffenen Ländern zu drastischen Einschnitten bei Löhnen, Renten und öffentlichen Leistungen. Die Auswirkung solcher Auflagen zeigt sich am Beispiel Griechenlands. 2010 ging das griechische BIP um 4,5 Prozent zurück, 2011 um weitere 6,8 Prozent.

Die Verursacher und Nutznießer der Krise aber, die ominösen Finanzmärkte, die nahezu autark agierenden Ratingagenturen, die milliardenschweren Börsenspekulanten werden geschont, statt dessen haftet die Bevölkerungsmehrheit in Europa mit umfassenden Garantien und bezahlt am Ende vor allem mit Sozialabbau. Das ist nicht unser Weg!  

Die Ursachen der Schuldenkrise in Europa sind offenkundig: die fehlende Regulierung der Finanzmärkte, die überteuerte Bankenrettung, die unzureichende Besteuerung von Unternehmen und hohen Vermögen sowie die außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte in Euro-Raum und der EU sowie das seit Jahren in Deutschland praktizierte Lohndumping – doch all das wird nicht beseitigt.    

Meine Damen und Herren, insbesondere von CDU und SPD, schauen Sie sich doch bitte mal Ihre Reden aus den Jahren 2007/2008 im Bundestag und hier im Landtag an, als es um die Bekämpfung der Bankenkrise ging. Fast nichts von dem, was damals von Ihnen und natürlich auch von uns gefordert worden war, ist bislang wirklich umgesetzt. 

Die herrschende Politik hat hier schlichtweg versagt! 

Wie bereits bei Krediten auf Grundlage der Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) sollen mit Hilfe der ESM-Kredite nun wieder private Gläubiger von Staatsanleihen durch öffentliche Gläubiger ersetzt, Risiken aus Staatspleiten und Schuldenschnitten auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler übergewälzt werden. Ich wiederhole es noch einmal: ESM und EFSF helfen nicht den Menschen, sondern den Banken. Deren Geschäfte werden weiterhin staatlich subventioniert. Bei der Europäischen Zentralbank (EZB) können sie sich zu einem Jahreszinssatz von 1 Prozent Geld leihen und es für einen vervielfachten Zinssatz an bedürftige Staaten weitergeben. Damit muss endlich Schluss sein! 

Die Euro-Länder brauchen eine Europäische Bank für öffentliche Anleihen zur kostengünstigen und finanzmarktunabhängigen Staatsfinanzierung. Eine derartige Bank könnte sich zinsgünstig bei der EZB refinanzieren, und die Privatbanken im Zusammenspiel mit den Rating-Agenturen verlören dadurch zugleich die Möglichkeit, ganze Staaten zu erpressen.  

Herr Ministerpräsident, Ihre Ausführungen stehen im Kern für eine die Solidarität mit den Banken.

DIE LINKE fordert aber die Solidarität mit den Menschen.  

Ein Europäisches Investitionsprogramm nach dem Vorbild des Marshall-Plans könnte wirksam dazu beitragen, die Wachstumsschwäche der Krisenländer zu überwinden- Ein solches Investitionsprogramm sollte sowohl konjunkturfördernde Projekte enthalten als auch längerfristig wirkende Strukturhilfen. Notwendig sind nicht nur aus unserer Sicht die Einrichtung einer europäischen Ausgleichsunion zur Eindämmung von Leistungsbilanzungleichgewichten, die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, die wirksame Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Korruption, eine deutschland- und EU-weite Vermögensabgabe und die Einführung einer Millionärssteuer.

Aber zurück zu Ihrer Regierungserklärung, Herr Ministerpräsident: Was verstehen Sie eigentlich unter Solidität? Solidität würde doch wohl bedeuten, dass Sie am 29. Juni im Bundesrat Risiken vom Freistaat Sachsen abgewehrt haben.

Die Fakten sprechen eine andere Sprache:

Der Fiskalpakt erhöht den Konsolidierungsdruck auf Länder und Kommunen. Der Fiskalvertrag verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, die Schuldenbremse ein Jahr nach Unterzeichnung in nationales Recht umzusetzen. Dann gilt der neue Rechtsrahmen sofort. Die bereits zuvor beschlossene deutsche Schuldenbremse hingegen müsste vom Bund erst ab dem Haushaltsjahr 2016 und von den Ländern erst ab 2020 eingehalten werden. Der Europäische Fiskalpakt führt zu einem erhöhten Kürzungsdruck für die Länderhaushalte, wenn Bundeszuweisungen aufgrund der vorzeitigen Einführung gestrichen werden. 

Während die Deutsche Schuldenbremse sich nur auf Bund und Länder bezieht, sind beim Fiskalvertrag auch die Gemeinden und Sozialversicherungsträger inklusive der Nebenhaushalte einbezogen.  

Dadurch entstehen zwangsläufig zusätzliche Belastungen für die Städte und Gemeinden, die gerade auch in Sachsen oftmals eine höhere Schuldenlast zu tragen haben als das Land.  

Herr Ministerpräsident,

Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen: Die auch mit Ihrer Stimme im Bundesrat verabschiedeten Verträge, die zu allem Überfluss auch noch eine so genannten Ewigkeitsgarantie enthalten, erhöhen nicht nur den Druck auf die Staaten im Euro-Raum, sondern führen ungeachtet relativ solider Haushaltsdaten auch für den Freistaat Sachsen und seine Kommunen zur Verschärfung des ohnehin schon harten Konsolidierungszwangs. Das ist aus unserer Sicht nicht zu verantworten! 

Ein weiterer Punkt, Herr Ministerpräsident: Was verstehen Sie unter vertretbaren Kompensationsgeschäften?

Diese Frage drängt sich geradezu auf. Da nach Ihrer Auffassung ESM und Fiskalpakt offenkundig endverhandelt sind und Sie im Unterschied zur LINKEN nicht die Absicht haben, juristisch dagegen vorzugehen, sind die eingegangenen Verpflichtungen verbindlich.  

Ganz im Gegenteil dazu ist das mit den Regierungschefs der Länder besprochene Ausgleichspaket des Bundes völlig unverbindlich. Das Kompensationsgeschäft hat nicht mehr als den Wert einer Protokollnotiz. Es ist weder vertraglich vereinbart noch irgendwie einklagbar.

Dazu nur ein Beispiel: Die Länder erwarten eine Entlastung um mindestens vier Milliarden Euro bei den Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen. Allerdings soll darüber erst noch verhandelt werden, und zwar in der nächsten Legislaturperiode des Bundestages.

Was für ein grandioser Schachzug, von dem ein künftiger Kontrahent am Brett noch nicht einmal Kenntnis hat.

Und da nun mal noch nichts Konkretes feststeht, muss  Bundesfinanzminister Schäuble die vermeintliche Vereinbarung natürlich auch nicht in seiner mittelfristigen Finanzplanung für 2012 bis 2016 berücksichtigen.

Das klingt verdächtig nach dem Prinzip: Nach uns die Sintflut! Soll doch die nächste Regierung im Bund wie im Land sehen, wie sie mit den fragwürdigen Zusagen umgeht. Vorausschauende, nachhaltige Politik sieht anders aus, Herr Ministerpräsident!  

Und last, but not least, Herr Tillich, ich habe da noch eine Frage: Welche Lehren haben Sie eigentlich aus dem Landesbank-Desaster und dem Notverkauf der Sächsischen Landesbank im Jahr 2007 gezogen?

Können Sie sich noch erinnern an den Dezember 2007, als Sie im Sächsischen Landtag die Auffassung vertraten, dass es sich bei den 2,75 Milliarden Garantieübernahmen für die Landesbank im Prinzip nur um Bürgschaften handelt und dass, wenn man Glück hat, Sachsen dafür nie tatsächlich einstehen muss.

Inzwischen hat das Leben entschieden, dass Sie sich gewaltig geirrt haben. Zum 30. Juni 2012 erfolgte die jüngste Garantieauszahlung von 54 Millionen Euro. Inzwischen hat der Freistaat insgesamt 365 Millionen Euro gezahlt.  

Die zu begleichenden Quartalsrechnungen des Jahres 2011 und 2012 haben inzwischen das Volumen im Wert eines Jahresförderprogramms des Freistaates Sachsen erreicht. Was könnte mit diesem Geld alles an sinnvollen Projekten unterstützt werden, wenn die Landesbank nicht durch eine verfehlte CDU-Politik an die Wand gefahren worden wäre? 

Wir als LINKE haben jedenfalls unsere Lektion aus den Vorgängen von 2007 gelernt, und genau aus diesem Grund halten wir die von Ihnen am 29. Juni eingegangenen Risiken mit der Zustimmung zum ESM und zum Fiskalvertrag für nicht vertretbar.  

Kurt Biedenkopf und Georg Milbradt haben der Euro-Einführung damals im Bundesrat nicht zugestimmt, weil sie die Risiken einer gemeinsamen Währung ohne Wirtschafts- und Finanzunion gesehen haben.

Ich bin sehr sicher: Biedenkopf und Milbradt hätten auch den ESM-Vertrag in der vorliegenden Form nicht akzeptiert, und dies völlig zu Recht. 

In Sachsen sparen, bis es quietscht, und auf Bundesebene völlig unkalkulierbaren Risiken zustimmen – das passt einfach nicht zusammen. 

Herr Ministerpräsident,

sie haben hier in diesem Haus schon zweimal einen Amtseid geleistet und geschworen, Schaden von unserem Land abzuwenden. Mit Ihrer Entscheidung zum Fiskalpakt im Bundesrat haben Sie das Gegenteil getan. Sie haben nicht nur Sachsen, sondern auch der Demokratie insgesamt Schaden zugefügt. 

Damit müssen Sie, damit müssen aber vor allem die Bürgerinnen und Bürger hier in Sachsen leben. Von daher bleibt nur zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht noch ein Stopp-Zeichen setzt!

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