Immer noch 4,1 Millionen Arbeitslose, Zeit zu handeln statt zu tricksen
Erstellt am: 1 Dezember, 2010 | Kommentieren
Schlechte Meldungen kann die Bundesregierung nicht gebrauchen. Deshalb bleibt sie dabei, die Arbeitslosenzahlen schön zu rechnen. Arbeitslose, die krank sind, einen Ein-Euro-Job haben oder an Weiterbildungen teilnehmen, werden bereits seit längerem nicht als arbeitslos gezählt. Fast alle Arbeitslosen, die älter als 58 sind, erscheinen nicht in der offiziellen Statistik. Im Mai 2009 kam eine weitere Ausnahme hinzu:
Wenn private Arbeitsvermittler tätig werden, zählt der von ihnen betreute Arbeitslose nicht mehr als arbeitslos, obwohl er keine Arbeit hat. Wer die tatsächliche Arbeitslosigkeit erfassen will, muss ehrlich rechnen. Dazu sagte der damalige Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) am 4. Juni 2009 in der Fernsehsendung Panorama: „Alles, was an Effekten durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entsteht, wird jedes Mal zusammen mit der Arbeitsmarktstatistik veröffentlicht. … Ich glaube, dass man sich auf die Seriosität dieses Prozesses verlassen kann.“ Wer anders rechnen wolle, könne ja „seine Zahl veröffentlichen – und dazu ein Flugblatt drucken.“ Das tun wir gern. Hier ist die tatsächliche Zahl, die allein auf amtlichen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit beruht. Im November 2010 sind immer noch 4,1 Millionen Menschen arbeitslos. Zeit zu handeln statt zu tricksen.
Tatsächliche Arbeitslosigkeit im November 2010
4.086.431
Offizielle Arbeitslosigkeit 2.931.170
Nicht gezählte Arbeitslose 1.155.261
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II ca. 360.000
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I
(§ 428 SGB III) 290
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten) 323.095
Berufliche Weiterbildung 219.497
Eignungsfeststellungs- u. Trainingsmaßnahmen
(z.B. Bewerbungstraining) 45
Aktivierung und berufliche Eingliederung
(z. B. Vermittlung durch Dritte) 192.720
Beschäftigungszuschuss
(für schwer vermittelbare Arbeitslose) 27.344
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 2.046
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III) 30.224
Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht November 2010, Seite 66. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern in einer Sonderpublikation der Bundesagentur für Arbeit: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende November 2010, Seite 17.
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