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Für mehr kommunale Gestaltungsspielräume – Kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts sollen auch in Sachsen gesetzlich möglich sein!

Erstellt am: 7 April, 2013 | Kommentieren


Die Fraktion DIE LINKE will den Kommunen in Sachsen die Möglichkeit einräumen, Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) einzurichten und hat dazu einen Gesetzentwurf eingebracht.

Eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist eine von Gebietskörperschaften getragene, kraft öffentlichen Rechts gegründete, mit eigenem Personal und Sachmitteln versehene, nicht mitgliedschaftlich strukturierte Rechtsperson, der die Erfüllung öffentlicher Aufgaben übertragen werden kann. Zurzeit werden solche Aufgaben zumeist von rechtlich unselbstständigen Regie- und Eigenbetrieben ausgeführt.

„Als eigenständige Rechtspersönlichkeit kann sich die kommunale Anstalt an anderen Unternehmen beteiligen und in Leistungsbeziehungen zu einzelnen Bürgern treten. Die Besetzung der Organe wird weitgehend kommunalpolitisch bestimmt, die Gemeinderäte können ihre Einwirkungsmöglichkeiten durch passgenaue Formulierung der Unternehmenssatzung festschreiben und den Unternehmensorganen (Vorstand und Verwaltungsrat) die Freiheiten für die Erfüllung ihrer Aufgaben sichern“, beschreibt Kommunalexpertin Marion Junge das Prinzip.

Kommunale AöR sind selbstständiger als Regie- und Eigenbetrieben und im Vergleich zu privatrechtlichen Formen wie GmbH bzw. AG die deutlich selbstverwaltungs-freundlichere Betriebsform. „Gerade in Zeiten, in denen Städte, Gemeinden und Landkreise die Kosten senken müssen, ohne ihre Leistungen zu verringern, wächst die Bedeutung interkommunaler Zusammenarbeit. Deshalb sieht unser Gesetzentwurf auch die Möglichkeit vor, dass mehrere Kommunen gemeinsam eine kommunale Anstalt errichten können“, so Marion Junge.

Der Gesetzentwurf wurde zur Beratung in den Innenausschuss sowie an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss überwiesen. Weitere Informationen unter www.linksfraktionsachsen.de (Kommunalservice).

Veröffentlicht im Parlamentsreport März 2013; Seite 2

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